Kreis Steinfurt/Ibbenbüren. Ausländer, die bisher eine befristete Probeaufenthaltserlaubnis besaßen, können nun die Verlängerung beantragen. Darauf weist die Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt hin. Betroffen sind etwa 1000 Personen, denen der Kreis seit Inkrafttreten der gesetzlichen Bleiberechtsregelung befristete Aufenthaltserlaubnisse erteilt hat. Es handelt sich dabei um Ausländer, die zuvor über viele Jahre nach Abschluss ihrer Asylverfahren eine Duldung erhalten haben.
Das Innenministerium des Landes NRW hat nun den Ausländerbehörden Anwendungshinweise gegeben, wie mit den Anträgen auf Verlängerung der bis zum 31.12.2009 befristeten Probeaufenthaltserlaubnisse umzugehen ist. Deshalb können Ausländer, die im Besitz einer solchen Aufenthaltserlaubnis sind, ihre Verlängerungsanträge nun bei der Ausländerbehörde einreichen. Dies ist auch über das Rathaus im jeweiligen Wohnort möglich.
Falls Rückfragen bestehen, bietet die Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt am Dienstag, 27. Oktober, in Zusammenarbeit mit dem Begegnungszentrum für Ausländer und Deutsche in Ibbenbüren einen Sprechtag an. An diesem Tag steht ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 13.30 Uhr bis 15 Uhr in den Räumen des Begegnungszentrums zur Verfügung.