19. Oktober 2009. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Patientenverfügung (3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz) am 1. September ist die Nachfrage nach Information und Beratung zu diesem Thema erheblich gestiegen.
Die Betreuungsbehörde der Stadt Kassel berät seit Jahren in Verbindung mit dem Themenbereich Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht umfänglich zu diesem Thema und weist darauf hin, dass durch das Patientenverfügungsgesetz keine grundsätzlichen Änderungen eingetreten sind. Die bisherigen durch Rechtsprechung geregelten Grundlagen wurden lediglich in ein Gesetz gefasst. Die bereits verfassten schriftlichen Patientenverfügungen behalten daher ihre Gültigkeit, wenn sie den Anforderungen entsprechen.
Bei der Betreuungsbehörde im Rathaus, Zimmer H 408a, erhält man ab sofort Informationsbroschüren in einer aktuellen überarbeiteten Auflage. Die Kosten betragen vier Euro für eine Informationsmappe mit Vordrucken.
Die nächste Veranstaltung der Betreuungsbehörde findet am Mittwoch, 4. November, um 10.30 Uhr im Bürgersaal des Kasseler Rathauses statt.
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