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Magdeburg, 30. Oktober 2009
In Magdeburg nimmt Polizei keine kommunalen Sicherheitsaufgaben wahr
Landeshauptstadt zu Forderungen des Innenministers

Die Landeshauptstadt Magdeburg ist gegen den von Innenminister Holger Hövelmann ins Gespräch gebrachten Rückzug der Polizei bei der Erfassung von Ordnungswidrigkeiten und Maßnahmen der Gefahrenabwehr. Für eine dadurch entstehende Lücke würden sowohl das entsprechende Personal und die finanziellen Mittel als auch die rechtlichen Grundlagen fehlen.

 

"Die Landeshauptstadt Magdeburg kommt im Rahmen der Möglichkeiten in vollem Umfang ihren Aufgaben als Sicherheitsbehörde nach", so der Leiter des Magdeburger Stadtordnungsdienstes Gerd vom Baur.


Schon jetzt erhält die Landeshauptstadt bei der Umsetzung ihrer Aufgaben als Sicherheitsbehörde kaum Unterstützung durch das Land. "Die Magdeburger Stadtverwaltung wartet seit knapp zwei Jahren auf eine vom Innenministerium im Januar 2008 schriftlich zugesicherte Unterstützung bei Ausbildung und Ausstattung der Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes", nennt Gerd vom Baur ein Beispiel.

 

Die Befugnisse von Polizei und Kommune als Sicherheitsbehörde sind gesetzlich geregelt. "Demnach hat die Polizei nach pflichtgemäßen Ermessen Ordnungswidrigkeiten zu ermitteln und dabei alle unaufschiebbaren Anordnungen zu treffen", gibt Gerd vom Baur einen wesentlichen Teil des Gesetzesinhalts wider. "Gleichzeitig ist die Polizei verpflichtet, Vollzugshilfe zu leisten, wenn unmittelbarer Zwang anzuwenden ist, und Aufgaben der Gefahrenabwehr zu übernehmen, wenn dies durch die Sicherheitsbehörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist. Die Sicherheitsbehörden können insbesondere auch dann nicht tätig werden, wenn die erforderlichen Vollzugskräfte oder Mittel zur Durchsetzung der Maßnahme nicht zur Verfügung stehen."

 

Die Kommune als Sicherheitsbehörde hat dagegen sicherzustellen, dass die Aufgaben der Gefahrenabwehr auch außerhalb der Dienstzeiten wahrgenommen werden. "Dies gilt aber grundsätzlich nur für vorhersehbare Fälle oder wenn die Aufgabe eine fachkundige verwaltungsmäßige Bearbeitung erfordert", macht Gerd vom Baur auf einen wichtige Punkt des Gesetzes aufmerksam.

 

"Bei einem schleichenden 'Rückzug' der Landespolizei bei der Erfassung von Ordnungswidrigkeiten und Maßnahmen der Gefahrenabwehr stellt sich die berechtigte Frage, wie die die kommunalen Sicherheitsbehörden diese Lücke schließen sollen", befürchtet der Leiter des Magdeburger Stadtordnungsdienstes auch Nachteile für die Bürger. "Ein Beispiel dafür sind nächtliche Ruhestörungen. Diese sind nicht vorhersehbar und meist mit besonders problematischen oder gefährlichen Einsätzen verbunden, weil häufig mehrere alkoholisierte Personen daran beteiligt sind. Bei solchen Einsätzen fehlen dem Magdeburger Stadtordnungsdienst die erforderlichen Vollzugskräfte. Auch ist eine fachkundige, verwaltungsmäßige Bearbeitung nicht erforderlich. Die Polizei kann sich auch hier nicht zurückziehen und aus ihrer Verantwortung stehlen."



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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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