Anmeldung der Schulneulinge für das nächste Schuljahr

04.11.2009 | Herten

Im Sommer gibt’s neue I-Männchen

Knapp 490 Hertener Mädchen und Jungen werden im kommenden Sommer I-Männchen. Die Anmeldungen für die schulpflichtig werdenden Kinder beginnen in diesem Jahr am Montag, 9. November 2009.

Auf Basis des Schulgesetzes NRW soll - wie in den vergangenen Jahren - auch für das Schuljahr 2010/2011 die Anmeldung der Schulanfänger frühzeitig durchgeführt werden. Hintergrund dafür ist, dass die vorgezogene Anmeldung zur Schule insgesamt mehr Raum für eine gründliche Erfassung der Lernausgangslage und eine umfassende Beratung der Eltern schafft. Somit ist noch ausreichend Zeit für spezielle Fördermöglichkeiten gegeben.

Alle Kinder, die zwischen dem 01.09.2003 und 01.09.2004 geboren wurden, werden zum 1. August 2010 schulpflichtig. Dabei wurde berücksichtigt, dass der Stichtag für die Einschulung bis zum Jahr 2014/15 gemäß Schulrechtsänderungsgesetz stufenweise vorverlegt wird.

Die genauen Anmeldetermine wurden den Eltern der schulpflichtig werdenden Kinder in einem Anschreiben der Stadt Herten bereits mitgeteilt. Bei der Anmeldung in der Schule müssen die Geburtsurkunde des Kindes sowie das Benachrichtigungsschreiben der Stadt Herten mitgebracht werden.

Erziehungsberechtigte, die bisher keine Aufforderung zur Anmeldung bekommen haben, sollten sich telefonisch mit der Grundschule ihrer Wahl in Verbindung setzen, um einen Anmeldetermin abzustimmen. Zur Anmeldung müssen die Erziehungsberechtigten ihr Kind zur Vorstellung mitbringen.

Auch Kinder mit besonderem Förderbedarf aufgrund von geistiger oder körperlicher Behinderung müssen zunächst bei der gewählten Grundschule angemeldet werden.

Kinder, die nach dem 01.09.2004 geboren wurden, können auf Antrag der Eltern schon zum Schuljahr 2010/2011 eingeschult werden, sofern sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen sowie in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten.

Ansprechpartnerin in der Verwaltung für Rückfragen ist Karin Dorra. Sie ist telefonisch erreichbar unter 02366/303371.

Pressekontakt: Pressestelle, Svenja Küchmeister, Telefon: 02366/303227, E-Mail: s.kuechmeister@herten.de