Strafbefehl für Tierquäler – mit lebendem Köderfisch geangelt
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05. November 2009
Hochsauerlandkreis/Meschede.
Wegen Tierquälerei hat das Amtsgericht Meschede gegen einen heimischen Angler einen Strafbefehl von 1.000 Euro erlassen. Der Mescheder war von einem Fischereiaufseher überführt worden, mit einem noch lebenden Köderfisch geangelt zu haben.
Der Aufseher hatte den Angler im Rahmen einer Routinekontrolle gebeten, seine zwei Ruten einzuziehen. Als der Angler daraufhin beide Schnüre kappte, paddelte der Aufseher mit seinem Boot einer Schnur nach und konnte sie einholen. Am Haken befand sich eine lebende, rund zwölf Zentimeter große Forelle. Der Vorfall wurde bei der Unteren Fischereibehörde des Hochsauerlandkreises angezeigt und von dort an die Staatsanwaltschaft weiter gegeben.
Das Angeln mit lebenden Köderfischen ist in Deutschland seit Jahren verboten und wird wegen Tierquälerei verfolgt. Neben einer möglichen Freiheitsstrafe oder einer Geldbuße droht einem Angler als weitere Konsequenz der Einzug des Fischereischeines.
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