12. November 2009. Am Volkstrauertag und am Totensonntag sind in gastronomischen Betrieben (Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen) Tätigkeiten verboten, die über das schlichte Bewirten hinausgehen. Darauf hat das Ordnungsamt der Stadt Kassel jetzt im städtischen Pressedienst hingewiesen.
Außerdem dürfen Spielhallen an diesen Feiertagen ab 4 Uhr nicht geöffnet sein. Auch sind Veranstaltungen, die mit Umzügen, mit Unterhaltungsmusik oder anderen Festivitäten verbunden sind, nicht gestattet.
Dies sei nach dem Willen des Gesetzgebers mit dem Charakter der stillen Feiertage nicht vereinbar und werde an beiden Feiertagen kontrolliert, teilte das Ordnungsamt mit.
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