Presseinformation
16. November 2009
Entwurf liegt ab 20.11. für vier Wochen aus / Bedenken und Anregungen abgeben
Kreis Steinfurt/Hörstel. Die höhere Landschaftsbehörde bei der Bezirksregierung Münster beabsichtigt, die Naturschutzgebietsverordnung „Saltenwiese“ in Hörstel zu aktualisieren und das Gebiet erneut auszuweisen.
Der Entwurf der aktualisierten Verordnung sowie die dazugehörigen Kartenunterlagen liegen in der Zeit vom 20. November bis zum 21. Dezember beim Umweltamt des Kreises Steinfurt in Tecklenburg und bei der Stadtverwaltung Hörstel zur Einsicht aus. Während der Auslegungszeit können Eigentümer und sonstige Berechtigte Bedenken und Anregungen beim Umweltamt des Kreises Steinfurt vorbringen.
Die öffentliche Auslegung ist im Amtsblatt Nr. 49/2009 des Kreises Steinfurt vom 11. November bekannt gemacht worden (www.kreis-steinfurt.de/Verwaltung/Amtsblatt). Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung gilt ein Veränderungsverbot nach dem Landschaftsgesetz. Für weitere Informationen steht das Umweltamt des Kreises Steinfurt (Telefon 05482 / 70-3343) zur Verfügung.
Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling;
Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de