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Magdeburg, 19. November 2009
Kooperationsvereinbarung zur„Entwicklung des Kinder- und Jugendhauses Werder“ unterzeichnet

Magdeburg.

 

Die Landeshauptstadt Magdeburg und der Verein Familienhaus haben am Dienstag eine Kooperationsvereinbarung zur „Entwicklung des Kinder- und Jugendhauses Werder“ abgeschlossen. Als Vertreter für die Landeshauptstadt Magdeburg unterzeichneten der Sozialbeigeordnete Hans-Werner-Brüning und für den Verein Familienhaus die Vorstände Lars Schumann und Bernhard Zander die Kooperationsvereinbarung.

 

„Grundlage dieser Vereinbarung ist eine sozialräumliche Analyse, die in den vergangenen Monaten vorgenommen worden ist“, erklärt dazu Magdeburgs Beigeordneter für Soziales, Jugend und Gesundheit Hans-Werner Brüning. „Sie hat ergeben, dass es im Sozialraum Bedarf an Leistungen gibt, die bisher nur unzureichend Berücksichtigung gefunden haben. Dazu gehören beispielsweise die wohnortnahe Arbeit mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Alter unter 25 Jahren; die Integrationsarbeit mit Kindern und Jugendlichen, die einen Migrationshintergrund haben und Angebote für Familien.“

 

In den kommenden Monaten wird erprobt, ob Angebote und Projekte in diese Richtung entwickelt werden können. Weitergeführt und den neuen Projekten und Angeboten angepasst wird die Offene-Tür-Arbeit der jetzigen KJFE.

 

Hintergrund der Kooperationsvereinbarung sind Überlegungen über die Perspektive der KJFE Werder in der Mittelstraße. Der Stadtrat hatte dazu im Zusammenhang mit der Infrastrukturplanung zur Jugendhilfe beschlossen, dass „im Rahmen einer neuen, die Aufgabenfelder der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit berücksichtigenden als auch über diese Aufgabenfelder hinausgehenden Betrachtung Überlegungen für eine zukünftige Nutzung des Standortes Liegenschaft Mittelstraße 13 (jetzige KJFE Werder)“ angestellt werden sollten. Eine zukünftige Nutzung könnte sich auch „an einer generationsübergreifenden Perspektive orientieren und konzeptionell trägerübergreifend entwickelt werden“. Dazu soll dem Stadtrat ein neues, sozialen Zwecken dienendes Nutzungskonzept (einschließlich einer entsprechenden Kosten- und Finanzierungsplanung) vorgelegt werden.

 

Inzwischen gibt es auch Überlegungen zur Nutzung der Einrichtung durch weitere Träger und Einrichtungen. Das Jugendamt wird sie prüfen. Ziel ist es, dem Stadtrat im ersten Halbjahr 2010 einen Vorschlag über die Zukunft dieser Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung zu unterbreiten.



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Stadt Magdeburg
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