01. Dezember 2009
Alkoholausschank, Verkauf von Tabakwaren und Alkohol oder die Abgabe von Filmen und Computerspielen an Jugendliche sind im Jugendschutzgesetz geregelt. Doch die Bestimmungen werden nicht immer und überall eingehalten. Die Kreispolizei Viersen plant deshalb gemeinsam mit dem Ordnungsamt und dem Kreisjugendamt Viersen in den nächsten Wochen verstärkt Jugendschutzkontrollen in Kiosken, Tankstellen, Supermärkten, Videotheken, Internetcafes und Spielhallen. Grund für diese Aktion sind vermehrte Hinweise aus der Bevölkerung, dass es in diesen Bereichen "schwarze Schafe" gibt, die die Jugendschutzbestimmungen missachten. "Es liegen Hinweise vor, dass in verschiedenen Gewerben Alkohol und Tabakwaren auch an Minderjährige verkauft werden", so Thomas Weber, Leiter des Kreisjugendamtes Viersen. Weiteren Angaben zufolge sollen Computerspiele nicht altersgerecht abgegeben werden und Kinder problemlos in den Besitz so genannter Softair-Waffen oder Butterfly-Messer gelangen. "Hier fehlt den Verkäufern häufig jedes Verantwortungsgefühl. Diese Waffen sind zwar teilweise frei verkäuflich, sie dürfen aber von Kindern und Jugendlichen nicht in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. Butterfly-Messer sind sogar gänzlich verboten", so Michael Heimes vom Kommissariat Kriminalitätsvorbeugung.
Kreispolizei, Ordnungsamt und Kreisjugendamt werden in der Vorweihnachtszeit mit entsprechenden Kontrollen beginnen und jeden Verstoß anzeigen. "Wer die gesetzlichen Verbote des Jugendschutzgesetzes nicht beachtet, kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden", warnt Heimes. Unwissenheit schützt dabei nicht vor einer Anzeige und einem Bußgeld. Die Gewerbetreibenden sind verpflichtet, sich über die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu informieren.
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