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Pressemitteilung vom
01. Dezember 2009
Schmidt: „SGB II auch in Zukunft am besten aus einer Hand – Landkreis Kassel ist bereit, Aufgabe zu übernehmen“
Kreis Kassel.

„Wenn es die gesetzliche Möglichkeit dazu gebe, würden wir optieren und damit die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch II in vollem Umfang übernehmen“, lautet die Botschaft eines Briefes, den Landrat Uwe Schmidt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den hessischen Minister für Arbeit, Familie und Gesundheit, die Bundestagsabgeordneten aus der Region Kassel und die Obleute der Bundestagsfraktionen im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales gesandt hat.

Schmidt: „Mit dieser Initiative wollen wir nochmals verdeutlichen, welche negativen Auswirkungen die von der Bundesregierung beabsichtigte Aufgabentrennung für die Menschen hat, die auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind.“ Zur Zeit sei so, dass das in die Zuständigkeit des Bundes fallende ALG II und die vom Landkreis zu tragenden Miet- und Heizkosten in der „Arbeitsförderung Landkreis Kassel (AFLK)“ gemeinsam bearbeitet würden und von dort auch die Vermittlung der Arbeitslosen stattfinde. Da diese Form der Zusammenarbeit in einer Arbeitsgemeinschaft vom Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt worden sei, wolle der Bund den ganz überwiegenden Teil der Aufgaben jetzt an sich ziehen und die Landkreise und kreisfreien Städte nur noch zu „Auszahlungsstellen“ für die Wohnkosten machen.

Es sei eine völlige Fehleinschätzung der sozialen Sicherungssysteme in Deutschland, wenn knapp sieben Millionen Menschen zukünftig zentral gesteuert von der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg betreut werden sollen.

 

„Leider haben wir seit Beginn der gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften feststellen müssen, dass die starke Hierarchie bei der Bundesagentur für Arbeit und die damit einher gehende Überregulierung eine flexible und im Sinne der Betroffenen liegende Aufgabenwahrnehmung erschwert“, stellt der Kasseler Landrat der Nürnberger Bundesagentur ein schlechtes Zeugnis aus.

Hinzu komme, dass nur etwa ein Drittel der von den Arbeitsgemeinschaften und den 69 Optionskommunen betreuten Menschen in Deutschland im förmlichen Sinne arbeitslos seien. Bei den Optionskommunen handele es sich um Landkreise und kreisfreie Städte, die versuchsweise bereits heute für die ALG II – Familien allein zuständig seien und erfolgreich arbeiteten. Schmidt: „Durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe seit dem Jahr 2005 gehören zu den im Rahmen des SGB II zu betreuenden Personenkreis Alleinerziehende, Kinder, Ausbildungsplatzsuchende, Teilnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen, Kranke und nicht zuletzt die ständig steigende Zahl der sogenannten „Aufstocker“, bei denen die Erwerbstätigkeit aufgrund zu geringer Löhne nicht ausreicht, den Lebensunterhalt zu finanzieren“. Gerade diese Menschen benötigten Ansprechpartner, die nicht von zentralen bürokratische Vorgaben der Bundesagentur abhingen, sondern die entsprechend der jeweils örtlichen Bedürfnisse entscheiden könnten.

 

Mit der geplanten getrennten Aufgabenwahrnehmung werde das Prinzip „Leistungen aus einer Hand“, das sich in der Praxis bewährt habe, aufgegeben. „Verwaltungspraktiker und die Fachwelt halten die vom Bundesarbeitsministerium bereits Anfang 2008 vorgelegten Überlegungen zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II für die schlechteste aller möglichen Lösungen“, informiert Schmidt. Für die SGB II-Bezieher bedeuten die getrennten Zuständigkeiten verschiedene Antragsverfahren, doppelte oder mit rechtlichen Unsicherheiten zusammengefasste Bewilligungsbescheide und eine längere Bearbeitungsdauer. Für die Verwaltung gibt es unterschiedliche EDV-Systeme, unklare Widerspruchs- und Klagewege bis hin zu einer zusätzlich erforderlichen Abstimmung bei der Verhängung gegebenenfalls notwendiger Sanktionen. Den Gipfel des „organisatorischen Unsinns“ bilde die Trennung der Leistungen für Unterkunft und Heizung von den Regelleistungen nach dem SGB II. „Das versteht kein Mensch, das kostet Zeit und Geld und es wird sich zu Lasten der hilfebedürftigen Antragsteller auswirken“, ist sich der Landrat sicher.

Auch verfassungsrechtlich seien die Pläne der Bundesregierung problematisch. Das Grundgesetz gehe nicht davon aus, dass aus Steuermitteln finanzierte Sozialleistungen, die nicht der Sozialversicherung zuzuordnen sind, von einer Bundesbehörde gewährt werden. „In unserer Verfassung steht nichts von einem Bundessozialamt“, betont der Kasseler Landrat.

Mit der Verfassung vereinbar sei jedoch die Organisation der Aufgaben nach dem SGB II im Zuge der Bundesauftragsverwaltung nach Artikel 104a Absatz 3 des Grundgesetzes. Die Bundesagentur bliebe in diesem Fall für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zuständig, die restlichen Aufgaben übernähmen die kommunalen Träger.

 

Der gerade zurückgetretene Minister Franz-Josef Jung habe leider die falschen Pläne seines Vorgängers Olaf Scholz übernommen. Schmidt: „Vielleicht nutzt die neue Ministerin die Chance, die getrennte Aufgabenwahrnehmung nochmals zu überdenken“.

 

Zu überdenken ist aus Sicht von Landrat Schmidt auch die Berechnungsgrundlage für die prozentuale Bundesbeteiligung an den Wohnkosten der ALG II - Empfänger. Schmidt unterstützt die Forderung des Deutschen Landkreistages, die Bundesbeteiligung nicht an der Entwicklung der Haushalte, sondern an den tatsächlichen Kosten zu orientieren. „Die jetzige Berechnungsformel führt dazu, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung steigen und der Bund gleichzeitig seinen Bundesanteil senkt“, erläutert der Landrat. Das sei für die Landkreise und kreisfreien Städte nicht mehr länger hinzunehmen.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
Wilhelmshöher Allee 19 - 21
34117 Kassel
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