Halde Disteln: "Stadt hält an Kurs fest"
04.12.2009 | Herten
Trotz Gerichtsurteil will Verwaltung Einzelhandel weiter steuern
In dem Normenkontrollverfahren CCG GmbH & Co KG vertreten durch Herrn Gövert gegen die Stadt Herten hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) am heutigen 4. Dezember dem Antrag stattgegeben.
Der Bebauungsplan Halde Disteln, der für den Bereich des ehemaligen Zechengeländes aufgestellt wurde und die Einzelhandelsentwicklung im Ortsteil Disteln steuern soll, ist damit unwirksam geworden.
Ausschlaggebend für das Urteil war u.a. die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus jüngster Zeit zum Thema Einzelhandel und Nahversorgungsbereiche, die erst aus der Zeit nach dem Satzungsbeschluss über den angefochtenen Bebauungsplan stammt. Daneben stellt das Gericht kleinere Verfahrens- und Formfehler fest.
Aus der mündlichen Urteilsbegründung lassen sich genügend Anhaltspunkte entnehmen, dass die Stadt das auch vom Gericht anerkannte Ziel einer sinnvollen Steuerung des Hertener Einzelhandels weiter verfolgen kann. Der Senat hob hervor, dass es sich dabei um ein öffentliches Interesse handelt, welches die Städte über Bebauungspläne verfolgen können, um die Attraktivität ihrer Ínnenstädte zu schützen und zu steigern. Die mündlich verkündeten Urteilsgründe enthalten somit zahlreiche Hinweise, die es erlauben, einen Bebauungsplan mit der bisher verfolgten Zielsetzung mit größerer Rechtssicherheit neu aufzustellen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass es mehrheitlich nach wie vor politischer Wille ist, das funktionierende Ortsteilzentrum in Disteln ebenso wie die Nahversorgungsfunktion benachbarter Stadtteile vor Kaufkraftabzug zu schützen.
„Die Stadt wird an ihrem Kurs festhalten, um auch weiterhin gesunden Einzelhandel im gesamten Stadtgebiet zu gewährleisten“, erläutert der Erste Beigeordnete und Stadtbaurat Volker Lindner. Deshalb wird die Verwaltung schon in der Ratssitzung am 16. Dezember die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Halde Disteln“ verbunden mit einer Veränderungssperre vorschlagen.
Pressekontakt: Pressestelle, Nele Däubler (Pressesprecherin), Telefon (02366) 303-357, Email: n.daeubler@herten.de



