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documenta-Stadt Kassel

Zuschüsse für den behindertengerechten Umbau

28. Dezember 2009. Nach Informationen von Stadtbaurat Norbert Witte stellt die Landesregierung auch für das Jahr 2010 wieder Kostenzuschüsse für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum bereit.

Ziel ist es, dass behinderte Menschen möglichst ohne fremde Hilfe eigenständig leben können. Vielfach gibt es jedoch in Wohnungen und im näheren Wohnungsumfeld Hindernisse, die ein selbständiges Wohnen erschweren oder gar unmöglich machen. Stadtbaurat Witte begrüßt die Fortsetzung des Programms als Baustein der Wohnraummodernisierung im Zeichen des demografischen Wandels.

Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohnungsgrundstück. Dabei handelt es sich vorrangig um Verbesserung der Freiflächen und Wege, der Zugänge zu den Nebenräumen außerhalb der Wohnung, der Bewegungsfreiheit, Beseitigung von Stufen und Schwellen, um nur einige Beispiele zu nennen.

Für die förderfähigen Maßnahmen wird für die vom Eigentümer oder Angehörigen genutzte Wohnung ein Kostenzuschuss bis zu 50 v. H. gewährt. Antragsberechtigt sind die Eigentümer des Gebäudes. Förderfähig sind Kosten bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit. Maßnahmekosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert. Es werden nur Baumaßnahmen gefördert, mit deren Bau vor Bewilligung des Kostenzuschusses noch nicht begonnen wurde und die unter sozialen Aspekten geboten sind.

Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Mitteln nach den oben genannten Richtlinien besteht nicht.

Die Anmeldungen für im Stadtgebiet Kassel geplante Maßnahmen sind beim Wohnungsamt im Rathaus bis zum 26. Februar 2010 einzureichen. Die Dringlichkeit der Maßnahme ist ausführlich zu begründen. Nähere Informationen können dort erfragt werden (Telefon 7 87-61 14).



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