Keine Ladenöffnung am 27. Dezember

21. Dezember 2009. "Am Sonntag, 27. Dezember, gibt es im Stadtgebiet Kassel keine besonderen Ladenöffnungen im Anschluss an die Weihnachtsfeiertage", so Axel Heiser, Leiter des Kasseler Ordnungsamts, am Montag im städtischen Pressedienst. Informationen, denen zu Folge der Lebensmitteleinzelhandel zur Versorgung der Bevölkerung ausnahmsweise am Sonntag nach den Weihnachtstagen öffnen dürfe, seien unzutreffend.

Wie Heiser weiter erläuterte, kann nur das Hessische Sozialministerium eine solche Ausnahme genehmigen. "Über eine solche Genehmigung ist uns nichts bekannt", erklärte der Amtsleiter.

In Kassel seien lediglich die Geschäfte im sogenannten Innenstadtring anlässlich des Festivals der Artistik auf dem Friedrichsplatz vom allgemeinen Öffnungsverbot ausgenommen. Weitergehende Sonntagsöffnungszeiten wie für Kioske, Blumengeschäfte oder Tankstellen würden durch das allgemeine Ladenöffnungsverbot an Sonntagen nicht berührt.

Heiser wies auch auf die abweichenden Ladenschlusszeiten am 24. und 31. Dezember hin: "An Heiligabend und Silvester müssen die Geschäfte bereits um 14 Uhr schließen." Weil es im vergangenen Jahr zu Verstößen gekommen sei, werde man auch in diesem Jahr die Ladenschlusszeiten an diesen beiden Tagen verstärkt überprüfen.

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