23. Dezember 2009

EU-Dienstleistungsrichtlinie: Einheitlicher Ansprechpartner - Kooperation mit dem Kreis Wesel

Kreis Viersen

Mehr Service und weniger Bürokratie für Geschäftstätigkeiten auf dem Dienstleistungssektor - das verspricht die neue europäische Dienstleistungsrichtlinie. Die Kreise Wesel und Viersen haben sich entschlossen, diese Richtlinie gemeinsam umzusetzen und so den Service für Unternehmen in der Region weiter zu verbessern.

Ab Montag, 28. Dezember 2009, können alle für die Aufnahme und Ausübung bestimmter Dienstleistungstätigkeiten erforderlichen Verfahren und Formalitäten (Erklärungen, Anmeldungen, Beantragungen, Genehmigungen) über einen so genannten "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Dieser Einheitliche Ansprechpartner stellt umfangreiche Informationen zur Verfügung und nimmt im Auftrag des Unternehmers oder desjenigen, der ein Unternehmen gründen möchte, Kontakt zu den verschiedenen zuständigen Behörden auf, um die einzelnen Verfahrensschritte abzuwickeln. Er fungiert somit als Lotse durch die Verwaltung. Die Unternehmen sparen damit Zeit und Wege.

Wer diesen neuen Service der Kreise Wesel und Viersen in Anspruch nehmen möchte, kann sich ab dem 28. Dezember an Kerstin Moschüring (Telefon 0281-207-2125) von der Kreisverwaltung Wesel wenden, die für das Gebiet beider Kreise zuständig ist. Ausführliche Informationen und Hilfen gibt es außerdem über das neue Internetportal www.ea-wesel-viersen.de. Dort steht auch, welche Verwaltungsverfahren schon heute elektronisch und aus der Ferne über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können.

Einige Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners werden kostenpflichtig sein. Über die Höhe der einzelnen Gebühren muss der Landesgesetzgeber in Kürze im Zuge der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung aber noch entscheiden.

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Herausgeber:

Kreis Viersen - Der Landrat
Kaspar Müller-Bringmann
Pressesprecher
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Tel. 02162 / 39-1024
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