Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 29. Dezember 2009

"Schwarze Schafe" erwischen

Alkohol, Tabak, DVD´s: Bocholter Ordnungsverwaltung setzt jugendliche Testkäufer ein

Bocholt (pd).

Der Bocholter Fachbereich Öffentliche Ordnung führt neuerdings stichprobenartige Kontrollen von Gaststätten, Tankstellen, Kiosken sowie Spiel- und Trinkhallen unter Einsatz von jugendlichen Testkäufern durch. Die Maßnahme soll verhindern, dass minderjährige Jugendliche und Kinder unerlaubt in den Besitz von Alkohol und Tabak sowie altersbeschränkten DVD´s mit Filmen und Spielen gelangen.

Obwohl sich die meisten Verkaufsstellen in Bocholt an die Jugendschutzbestimmungen halten würden, sieht die Ordnungsbehörde der Stadt den Einsatz von Stichprobenkontrollen als notwendig an. Immer wieder gebe es einzelne Händler, die nur den Profit sähen und nicht auf den Jugendschutz achteten. „Diese ´schwarzen Schafe´ wollen wir erwischen“, so Bürgermeister Peter Nebelo, der diesem Thema seine aktuelle Video-Kolumne unter www.bocholt.de widmet.

Diese Einschätzung bestätigte sich just beim ersten Einsatz mit Testkäufern kurz vor Weihnachten. Überprüft wurden fünf Trinkhallen und Kioske sowie ein Getränkemarkt. Ergebnis: Fünf Händler fragten sofort nach dem Ausweis, einer jedoch gab ungeprüft hochprozentigen Likör an den Jugendlichen heraus. Er muss mit einer Geldbuße rechnen.

Das Jugendschutzgesetz zieht klare Grenzen: Alkoholische Getränke dürfen weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Für branntweinhaltige Getränke, hierzu zählen neben Schnaps auch die so genannten „Alcopops“, liegt die Altersschranke bei 18 Jahren. Eingeschränkte Abgabe gilt auch für zahlreiche im freien Verkauf angebotene Film-DVD´s und Computerspielprogramme. Hier ist streng auf die Altersfreigabe zu achten.

Bislang gestaltete sich die Beweislage für die Behörde schwierig. Häufig konnte nicht festgestellt werden, auf welche Weise erwischte Jugendliche an Alkohol bzw. Tabak gekommen sind. Die Quellen wurden von den Jugendlichen zumeist nicht preisgegeben. Eine Anzeige gegen eine Verkaufsstelle konnte dann nicht gestellt werden, es blieb bei reinen Verdachtsmomenten. Durch Testkäufe kann das Ordnungsamt Gesetzesverstöße gezielter feststellen und ahnden.

Die Stadt Bocholt setzt nur eigene Auszubildende als Testkäufer ein. Dies geschieht nur mit deren Zustimmung – und mit der Zustimmung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Vor dem Einsatz als Testkäufer werden sie umfassend über den Sinn und die Wirkung der Maßnahme aufgeklärt.

Die Testkäufe selbst werden unter Beteiligung von drei Personen durchgeführt: Dem jugendlichen Testkäufer, einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes sowie einem Stadtwacht-Mitarbeiter, der sich draußen vor dem Geschäft im Hintergrund hält und nur bei unvorhergesehenem Ärger eingreifen soll.

Wird der unerlaubte Verkauf von Spirituosen, Tabak oder DVD´s vollzogen, weisen sich die Beteiligten anschließend als Mitarbeiter des Fachbereichs Öffentliche Ordnung aus. Sachverhalt und Personalien werden schriftlich aufgenommen als Grundlage einer späteren Anzeige.

Verkaufsstellen, die sich nicht an die Jugendschutzbestimmungen halten, müssen mit Geldstrafen rechnen, die sich je nach Schwere und Häufigkeit des Verstoßes staffeln. Sollte ein Laden mehrfach negativ auffallen und sollten auch Geldbußen kein Umdenken bewirken, setzt der Händler im Extremfall seine Konzession aufs Spiel.

Der Jugendschutz spielt in Bocholt allgemein eine große Rolle. Die Stadt hat bereits in der Vergangenheit mit Gewerbetreibenden, Polizei und Vereinen Aktionen ins Leben gerufen, um dem Thema öffentliche Aufmerksamkeit zu verschaffen.

So haben während Großveranstaltungen wie z.B. Kirmes oder Karneval Plakataktionen stattgefunden, die auf die negativen Folgen jugendlichen Alkoholkonsums hinweisen. Ferner wurde in Bocholt eine Jugendschutz-Deklaration erstellt, die von über 60 Gewerbetreibenden, Vereinen, Schützenbrüderschaften und anderen Gruppen unterschrieben wurde. Sie verpflichten sich, dem Jugendschutz eine besondere Stellung einzuräumen, insbesondere bei der Abgabe altersabhängiger Genussmittel.

Ohne Kontrollen kommt die Ordnungsverwaltung allerdings nicht aus. So geht die Stadt auch konsequent gegen Trends wie sog. „Flat-Rate-Partys“ vor, auf denen gegen einmalige Zahlung eines Eintritts unbegrenzt getrunken werden kann. Hier hat die Stadt in der Vergangenheit bereits Veranstaltungen per Verfügung untersagt. Bocholt solle kein Pflaster fürs „Komasaufen“ werden, so die Begründung.

Hinweis: Die Video-Kolumne des Bürgermeisters ist zu finden unter www.bocholt.de - Rathaus - Der Bürgermeister - Video-Kolumne.

Direktlink: http://www.bocholt.de/seiten/buergermeister/video_kolumne.cfm

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Fachbereich Öffentliche Ordnung, Johannes Kolks (Leiter), 02871/953-352


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Bürgermeister Peter Nebelo spricht in seiner monatlichen Internet-Kolumne über das Thema Jugendschutz und den Einsatz jugendlicher Testkäufer. (Foto: Stadt Bocholt)