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Silvesterfeuerwerk: Sicherheitsabstand zu Reetdach- und Fachwerkhäusern

30. Dezember 2009

Das Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit weist in einem jetzt herausgegebenen Erlass darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Reetdach- und Fachwerkhäusern verboten ist. Innerhalb eines Schutzabstandes von ca. 30 Metern zu diesen Gebäuden dürfen keine Böller gezündet werden. Bei Raketen fordert der Erlass sogar einen Sicherheitsabstand von 200 Metern zu Reetdach- und Fachwerkhäusern. Im Einzelfall kann auch ein noch größerer Sicherheitsabstand erforderlich werden. Im Landkreis Leer gibt es zahlreiche Reetdachhäuser, so dass darauf geachtet werden sollte, das Feuerwerk in ausreichendem Sicherheitsabstand zu diesen Häusern abzubrennen, damit nicht der Brauch, die bösen Geister des Vorjahres durch Böller zu vertreiben, Folgen für den Nachbarn hat.

Weiterhin weist das Ministerium in seinem Erlass nochmals auf das Verbot hin, Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern und Altenheimen abzubrennen.

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