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Presseinformation

05. Januar 2010
Schutzgebiet „Aaniederung und Wälder bei Hohenholte“ in Altenberge soll festgesetzt werden
Entwurf der Verordnung liegt bis 29. Januar aus / Bedenken und Anregungen möglich

Kreis Steinfurt/Altenberge. Der Bereich „Aaniederung und Wälder bei Hohenholte“ in Altenberge wurde bereits 2006 für vier Jahre als Landschaftsschutzgebiet einstweilig sichergestellt.

Die Höhere Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Münster beabsichtigt nun, den im Kreis Steinfurt liegenden Bereich als Landschaftsschutzgebiet festzusetzen.

Das Gebiet umfasst ungefähr 67,6 Hektar. Der Entwurf der Verordnung sowie die dazugehörigen Kartenunterlagen liegen noch bis zum 29. Januar beim Umweltamt des Kreises Steinfurt in Tecklenburg und bei der Gemeindeverwaltung Altenberge zur Einsicht aus. Während dieser Zeit können Eigentümer und sonstige Berechtigte Bedenken und Anregungen schriftlich oder persönlich beim Umweltamt des Kreises Steinfurt vorbringen.

Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung gilt ein Veränderungsverbot nach dem Landschaftsgesetz. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist im Amtsblatt Nr. 53/2009 des Kreises Steinfurt vom 8.12.2009 erfolgt (www.kreis-steinfurt.de/Verwaltung/Amtsblatt).

Für weitere Informationen steht das Umweltamt des Kreises Steinfurt (Tel. 05482 / 70 - 3343) zur Verfügung.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de