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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 06.01.2010
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Wahl des Integrationsrates am 7. Februar: Briefwahl ab sofort möglich - Antrag kann auch online gestellt werden Wer Briefwahl beantragen möchte, kann dies unter anderem im Wahlamt im Rathaus I, Schillerplatz 7, Zimmer 019 im Erdgeschoss, mit dem Antrag auf der Rückseite seiner Wahlbenachrichtigungskarte tun. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Briefwahlunterlagen dürfen auch an andere Personen mit Vollmacht, zum Beispiel Ehepartner oder Eltern, ausgehändigt werden. Es ist auch möglich, den Briefwahlantrag in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an das Wahlamt, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, zu schicken. Die Briefwahlunterlagen werden dann zugesandt. Wer möchte, kann seinen Briefwahlantrag auch online unter www.iserlohn.de stellen. Zum Ausfüllen des Antragsformulares am PC werden die Daten von der Wahlbenachrichtigungskarte benötigt. Gegen Vorlage des Ausweises oder Passes und des ausgefüllten Briefwahlantrages kann während der Öffnungszeiten auch direkt im Wahlamt gewählt werden und zwar • montags bis dienstags von 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr • mittwochs von 8.00 bis 13.00 Uhr • donnerstags von 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr • freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Wer bis zum 17. Januar noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, sollte sich mit dem Team des Wahlamtes, Telefon 02371 / 217-1660 bis 1662, in Verbindung setzen. |
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