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documenta-Stadt Kassel

Auch im Dezember 2009 sinkt die Zahl der Hilfebedürftigen - „Positiver Trend hält an“

06. Januar 2010. Die Arbeitsförderung Kassel Stadt GmbH (AFK) kann auch für den Monat Dezember 2009 sinkende beziehungsweise stabile Zahlen vermelden. „Dieser positive Trend ist dem Kasseler Arbeitsmarkt zu danken und natürlich ein Zeichen für die Qualität der Arbeit der Arbeitsförderung Kassel Stadt“, betonte Stadtkämmerer Dr. Jürgen Barthel als Vertreter des kommunalen Gesellschafters.

Die Zahl der sogenannten Bedarfsgemeinschaften, also der Haushalte, die auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II – auch als „Hartz IV“ gekannt) angewiesen sind, ist von 13.324 im November auf 13.191 im Dezember gesunken, die Zahl der Personen im SGB II folgerichtig von 25.424 auf 25.178.

Auch bei den so genannten „erwerbsfähigen Hilfebedürftigen“ hat sich etwas bewegt: 18.365 waren es im November, im Dezember 18.163.

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist im Vergleich zum November saisonbedingt um 3,12 Prozent leicht angestiegen (November: 7.574 Personen, Dezember: 7.810 Personen).

„Ich werte die Zahlen auch als einen deutlichen Hinweis auf die Nachhaltigkeit der Vermittlungsarbeit der AFK“, so Stadtkämmerer Dr. Jürgen Barthel. „Die ehemaligen Kunden der AFK sind offenbar nicht die ersten, die in der Krise ihre Arbeit verlieren. Da zahlt sich aus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AFK viel Zeit und Know-how in die passgenaue Zuordnung handverlesener Bewerberinnen und Bewerber auf offene Stellen aufwenden. Die Betriebe halten diese Mitarbeiter.“ Stadtkämmerer Dr. Barthel bedauert auch mit Blick auf diese die erfolgreiche Arbeit der AFK dokumentierenden Zahlen, dass gerade jetzt in der Krise diese effiziente Organisation durch den Bund zerschlagen wird.

Hintergrund

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft? Das sind die Haushalte beziehungsweise Familien, in denen das Gesamteinkommen zur Deckung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht. Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst also die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (eHb) und die nicht erwerbsfähigen Angehörigen, die Anspruch auf Sozialgeld haben zum Beispiel kleine Kinder, Schülerinnen und Schüler oder Pflegebedürftige im Haushalt.

Was ist unter einem „erwerbsfähigen Hilfebedürftigen“ zu verstehen? Erwerbsfähige Hilfebedürftige sind Langzeitarbeitslose sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Einkommen zur Deckung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht und die deshalb Arbeitslosengeld II beziehen.



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