Sonntagsöffnungen 2010 jetzt anmelden!
Stadt muss Rechtsverordnung erlassen
Magdeburg.
Auf Grund des Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt vom 22. Nov. 2006 kann die Landeshauptstadt Magdeburg jährlich pro Stadtgebiet vier verkaufsoffene Sonntage aus besonderem Anlass festsetzen.
Um diese Sonntage verbindlich einordnen zu können und zahlenmäßige Überschreitungen zu vermeiden, werden alle interessierte Händler bzw. deren Interessenvertreter gebeten, die für 2010 geplanten verkaufsoffenen Sonntage unter Benennung des besonderen Anlasses dem Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten im Neuen Rathaus, Bei der Hauptwache 4, 39104 Magdeburg bis zum 31. Januar 2010 anzuzeigen.
Für Rückfragen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen unter Tel. 540 2048 bzw. 2055 zur Verfügung.
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