Integrationsratswahl am 7. Februar
08.01.2010 | Herten
Versand der Wahlbenachrichtigungen - Briefwahlbüro öffnet am 18. Januar
In diesen Tagen bekommen alle Hertener mit Migrationshintergrund ihre Wahlbenachrichtigungskarten für die Integrationsratswahl am 7. Februar. Wer nicht am Wahlsonntag persönlich das Wahllokal aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme vorab per Briefwahl abzugeben. Das Briefwahlbüro wird allerdings erst am 18. Januar geöffnet.
Wer sich seine Briefwahlunterlagen per Post zuschicken lassen möchte, kann diesen Antrag schriftlich stellen. Bearbeitet werden die Anträge, wenn das Büro am 18. Januar öffnet.
Für die Briefwahl gibt es mehrere Varianten:
1. Der Wähler füllt seine Wahlbenachrichtigungskarte aus, unterschreibt sie, schickt sie per Post ans Briefwahlbüro im Rathaus und bekommt anschließend seine Unterlagen zugeschickt, um dann – ebenfalls per Post – von zu Hause aus wählen zu können. Wichtig: Bitte die Unterschrift im farblich hinterlegten Feld auf keinen Fall vergessen!
2. Der Wähler füllt seine Wahlbenachrichtigungskarte aus, unterschreibt sie und kann dann im Rathaus (Zimmer 23, Erdgeschoss) die Briefwahlunterlagen beantragen. Dabei muss der Pass vorgelegt werden.
3. Die Unterlagen können auch im Auftrag des Wahlberechtigten einem Stellvertreter ausgehändigt werden. Dann muss die Berechtigung zur Empfangnahme durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen werden. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte zu finden. Von der Vollmacht kann allerdings nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Wer bis Ende nächster Woche keine Wahlbenachrichtigungskarte bekommt, sollte sich im Briefwahlbüro bei Herrn Berkau (02366 / 303 220) oder bei Herrn Pohl (02366 / 303 532) melden. Es ist auch möglich, ohne die Karte seine Stimme abzugeben. Hierzu muss man im Briefwahlbüro seinen Pass vorlegen.
Das Briefwahlbüro ist montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr geöffnet, mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr. Außerdem ist das Büro am letzten Freitag vor den Wahlen, 5. Februar, bis 18 Uhr geöffnet.
Hintergrund:
Dem Integrationsrat gehören insgesamt 15 Mitglieder an, von denen fünf Mitglieder vom Rat aus den Reihen der Ratsmitglieder gewählt werden. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden von allen Mitgliedern des Integrationsrates gewählt.
Zur Wahl des Integrationsrates stehen zwei Listen,
- "Gemeinsam für Herten" und
- "Linke Liste für Integration"
sowie fünf Einzelbewerber.
Bei der Wahl entscheiden sich die Wählerinnen und Wähler für eine dieser beiden Listen, oder für einen einzelnen Bewerber.
Zur Wahl berechtigt sind:
- ausländische Mitbürger
- Deutsche, die vor maximal fünf Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit
- durch Erklärung nach § 5 StAG,
- durch Annahme als Kind,
- durch Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes,
- durch Überleitung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes oder
- durch Einbürgerung
erworben haben.
Für alle gilt, dass sie
- am Wahltag 16 Jahre alt sind,
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- ihre Hauptwohnung seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde angemeldet haben.
Nicht wahlberechtigt sind Ausländer und Ausländerinnen, die
- nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen,
- nach Maßgaben völkerrechtlichen Verträge von der Verpflichtung, ihren Aufenthalt der Ausländerbehörde anzuzeigen und dem Erfordernis eines Aufenthalttitels befreit sind oder
- Asylbewerber bzw. Asylbewerberinnen sind.
Pressekontakt: Anne Schwierz, Telefon: 0 23 66 / 303 180, E-Mail: a.schwierz@herten.de



