Kreis Unna - Presse und Kommunikation

12. Januar 2010

Drei Pflegestützpunkte ab Januar 2010

Zentrale Anlaufstellen für Pflegefragen

Kreis Unna. (PK) Mit Eintritt eines Pflegefalles stehen nicht nur Betroffene, sondern auch das familiäre Umfeld vor einer Menge an Fragen und im ersten Moment schier unlösbar scheinender Probleme. Ratsuchenden in dieser konkreten Situation eine weitergehende Hilfe zu bieten ist Ziel der Pflegestützpunkte, von denen drei Anfang Januar 2010 im Kreis Unna ihre Arbeit aufnehmen. Mit dem neuen Konstrukt abgelöst wird die seit 12 Jahren vom Kreis alleine finanzierte und von der Verbraucherberatung NRW im Auftrag des Kreises durchgeführte Pflegeberatung. Nachdem der Kreistag der Einrichtung und der Finanzierung zugestimmt hat, wurden am 21. Dezember die entsprechenden Verträge unterzeichnet.

Errichtet werden die drei gemeinsamen Pflegestützpunkte am Standort Unna von der AOK (Märkische Straße 2), am Standort Kamen vom Kreis Unna (Bahnhofstraße 26) sowie am Standort Lünen von der Knappschaft (Arndstraße 4). Der Kreis Unna gewährleistet, dass das bisherige, durch Sprechzeiten in allen kreisangehörigen Kommunen gewährleistete flächendeckende Beratungsangebot weiter erhalten bleibt.

Die Pflegestützpunkte sollen eine umfassende Beratung, Betreuung und Versorgung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen sicherstellen. Wesentlicher Vorteil der Stützpunkte ist es, dass deren Arbeit trägerübergreifend und unabhängig von einer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kranken- bzw. Pflegekasse erfolgt.

Neben der Verbesserung der Versorgungsqualität und der Vorsorgungskontinuität soll auch die Wirtschaftlichkeit des Gesamtversorgungssystems gesteigert werden. Dies erfolgt durch eine enge Vernetzung der verschiedenen Versorgungssysteme einerseits und die Vermeidung von Fehl-, Unter- und Überversorgung andererseits.

Die Pflegestützpunkte komplettieren somit die Arbeit der bereits bei den Krankenkassen angesiedelten Pflegekassen. Mit der Entscheidung, die Stützpunkte im Kreis Unna bei der AOK, der Knappschaft und beim Kreis selbst anzusiedeln, wird bewusst auf vorhandene Strukturen zurückgegriffen. Wichtig für die Ratsuchenden ist, dass die Pflegestützpunkte nur neutral beratend tätig werden können und keine Entscheidungen treffen dürfen. Hierfür ist nach wie vor die jeweilige Pflegekasse zuständig, bei der die bzw. der Pflegebedürftige versichert ist.

Grundlage für die Errichtung der Pflegestützpunkte waren das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz aus dem Mai 2008 sowie entsprechende Beschlüsse auf Landesebene zwischen dem Land NRW und den Landesverbänden der Kranken- und Pflegekassen.

Bildzeile: Vertragsunterzeichnung für drei Pflegestützpunkte mit Thomas Drees (AOK), Landrat Makiolla, Rolf Tzschichholz (Knappschaft, unten v.l.) sowie Fachbereichsleiter Diekmännken (Kreis), Sozialdezernent Sparbrod ((Kreis), Inge Hüser (AOK) und Andrè Hoppe (Knappschaft, oben v.l.). Foto: Kreis Unna


Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de


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