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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 19.01.2010
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VHS-Kurs: “Fallstricke des Arbeitsrechts” Zielgruppe sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Anhand von praktischen Beispielen werden sie darüber aufgeklärt, was bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses und bei der Ladung zu einem Personalgespräch zu beachten ist, dass eine Kündigung nicht gleichzusetzen ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, dass Abmahnungen nicht immer eine “Kriegserklärung“ darstellen, welche Möglichkeiten der Arbeitnehmer hat, einen Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung durchzusetzen und anderes mehr. Fragen sind ausdrücklich erwünscht. Die drei Vorträge behandeln jeweils einen in sich geschlossenen Themenkreis. Um schriftliche Anmeldung bis zum 26. Januar wird gebeten. Anmeldungen für den kostenpflichtigen Kurs 10215 sind online unter www.vhs-iserlohn.de oder mit der Anmeldekarte der VHS möglich. Weitere Informationen gibt es telefonisch unter der Rufnummer 02371 / 217-1940. |
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