Integrationsratswahl am 7. Februar
22.01.2010 | Herten
Bis Dienstag Antrag auf Wahlberechtigung stellen
Wer nicht am Wahlsonntag persönlich das Wahllokal aufsuchen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, seine Stimme vorab per Briefwahl abzugeben. Dieses ist seit dem 18. Januar in Zimmer 23 im Erdgeschoss des Rathauses für die Integrationsratswahl am 7. Februar geöffnet.
Auch am Dienstag, 26. Januar, ist noch mal ein wichtiger Stichtag: Wer ab dem 7. Februar 2005 die deutsche Staatsangehörigkeit (gemäß Paragraph 3 Abs. 1 Nummern 2, 3, 4, 4a und des Staatsangehörigkeitgesetztes) erworben hat, kann sich bis zu diesem Datum in das Wählerverzeichnis der Stadt Herten eintragen lassen, um die Wahlberechtigung zu erlangen. Der Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis kann im Briefwahlbüro der Stadt Herten, unter Vorlage der Einbürgerungsurkunde, gestellt werden.
Das Briefwahlbüro ist montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr geöffnet, mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr. Außerdem ist das Büro am Freitag vor den Wahlen, 5. Februar, bis 18 Uhr geöffnet.
Wer sich seine Briefwahlunterlagen per Post zuschicken lassen möchte, kann diesen Antrag schriftlich stellen.
Für die Briefwahl gibt es mehrere Varianten:
1.Der Wähler füllt seine Wahlbenachrichtigungskarte aus, unterschreibt sie, schickt sie per Post ans Briefwahlbüro im Rathaus und bekommt anschließend seine Unterlagen zugeschickt, um dann – ebenfalls per Post – von zu Hause aus wählen zu können. Wichtig: Bitte die Unterschrift im farblich hinterlegten Feld auf keinen Fall vergessen!
2.Der Wähler füllt seine Wahlbenachrichtigungskarte aus, unterschreibt sie und kann dann im Rathaus (Zimmer 23, Erdgeschoss) die Briefwahlunterlagen beantragen. Dabei muss der Pass vorgelegt werden.
3. Die Unterlagen können auch im Auftrag des Wahlberechtigten einem Stellvertreter ausgehändigt werden. Dann muss die Berechtigung zur Empfangnahme durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen werden. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte zu finden. Von der Vollmacht kann allerdings nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Pressekontakt: Anne Schwierz, Telefon: 0 23 66 / 303 180, E-Mail: a.schwierz@herten.de



