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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 25.01.2010


Grundbesitz-Abgabenbescheide werden verschickt

Iserlohn. Über 30.000 Grundbesitz-Abgabenbescheide verschickt der Bereich Steuern und Abgaben der Stadt Iserlohn in den nächsten Tagen an die Iserlohner Grundstücks- und Wohnungseigentümer. Mit diesen Bescheiden werden alljährlich die Grundsteuern sowie die Gebühren für Abfallbeseitigung, Entwässerung, Straßenreinigung und Winterdienst festgesetzt.

In diesem Jahr gibt es eine neue Berechnung der Abwassergebühr für Niederschlagswasser. Der Maßstab wurde auf die von der Rechtsprechung geforderte Berechnungsgrundlage “befestigte Fläche” umgestellt. Ab sofort wird nicht mehr nur die Grundfläche der Gebäude (bebaute Fläche) angesetzt, sondern auch alle anderen befestigten Flächen wie Terrassen, Wege, Parkplätze, Dachüberstände, Vordächer usw., soweit von dort aus das Regenwasser in den Kanal eingeleitet wird. Dabei wird auch berücksichtigt, ob es sich um eine vollversiegelte oder um eine teilversiegelte Fläche handelt.

Die Grundstückseigentümer wurden an der Ermittlung der Daten beteiligt und konnten auf einem Erhebungsbogen mitteilen, ob die auf ihrem Grundstück festgestellten befestigten Flächen an den Kanal angeschlossen sind oder ob das Wasser auf dem Grundstück verbleibt. Sofern die Fragebogen nicht zurückgesandt wurden, sieht die Stadt Iserlohn die durch Luftbilder ermittelten Flächen als angeschlossen an.

Die Abwassergebühr wurde erstmals auf der neuen Grundlage festgesetzt. Dadurch ergibt sich wahrscheinlich für jedes Grundstück eine Änderung gegenüber der bisherigen Veranlagung. Da die Kosten der Abwasserentsorgung nun durch erheblich mehr Quadratmeter geteilt wurden, sinkt der Gebührensatz je Quadratmeter. In der Vielzahl der Fälle können Grundstückseigentümer mit einer geringeren Gebühr als im Vorjahr rechnen. Bei großen versiegelten Flächen (zum Beispiel Gewerbegrundstücke mit großen Ladehöfen, Parkplätzen usw.) fällt die Festsetzung allerdings entsprechend höher aus.

Erfahrungsgemäß möchten sich in den ersten Tagen nach der Zustellung der Abgabenbescheide viele Grundstückseigentümer persönlich oder telefonisch mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen im Rathaus in Verbindung setzen. Die Stadtverwaltung bittet daher um Verständnis, falls es dabei zu längeren Wartezeiten kommt. Speziell zur Niederschlagswassergebühr wurde eine Hotline eingerichtet, die telefonisch unter 02371 /217-1520 und -1521 zu erreichen ist und bei Fragen weiterhilft.

Noch ein wichtiger Hinweis: Im Zuge einer Programmumstellung haben edv-technische Umsetzungsprobleme dazu geführt, dass die Schreibweise der Adressen bei einer Reihe von Bescheiden verfälscht wurde. Dadurch kann es zu verkürzter oder fehlerhafter Adressierung gekommen sein. Zum Beispiel wurden Anreden vertauscht oder nicht miteinander verheiratete Personen als Eheleute bezeichnet. Außerdem werden auf dem beigefügten Info-Blatt verschiedene Sonderzeichen fehlerhaft dargestellt. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis und Entschuldigung. Eine Durchsicht und Korrektur von 30.000 Bescheiden hätte viel Zeit und Geld gekostet. Statt dessen werden die notwendigen Berichtigungen im Laufe des Jahres erfolgen, so dass im nächsten Jahr wieder einwandfreie Anschriften erscheinen.



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