28. Januar 2010
Kreis Viersen
Die Hersteller müssen sich dagegen auf einige Änderungen einstellen. Wie bisher sind sie verpflichtet, ein gemeinsames oder ein eigenes Rücknahmesystem für gebrauchte Batterien einzurichten und sich daran zu beteiligen. Neu dabei ist aber, dass zur Kontrolle jetzt ein zentrales elektronisches Melderegister eingeführt wird, in dem sich jeder Hersteller und Importeur registrieren lassen muss.
Zusätzlich zum bereits geltenden Verbot von quecksilberhaltigen Batterien werden jetzt auch cadmiumhaltige Batterien verboten. Weil sich nicht immer geeignete Alternativen zu cadmiumhaltigen Batterien finden, gibt es Ausnahmen: Nicht betroffen von dem Verbot sind Gerätebatterien, die für Not- oder Alarmsysteme einschließlich Notbeleuchtung, medizinische Ausrüstung oder schnurlose Elektrowerkzeuge bestimmt sind. Schadstoffhaltige Batterien und Akkus müssen dann mit dem chemischen Zeichen des entsprechenden Metalls gekennzeichnet sein.
Neu im Gesetz sind auch verbindliche Sammelziele für Gerätebatterien. Die Rücknahmesysteme der Hersteller müssen bis 2012 eine Sammelquote von 35 Prozent und bis 2016 eine Sammelquote von 45 Prozent gewährleisten. In den Jahren 2007 und 2008 wurden bereits jeweils 41 Prozent der gebrauchten Batterien zurückgenommen. Diese Quote muss noch gesteigert werden.
Das neue Gesetz war notwendig geworden, weil die von der EU vorgegebene Batterierichtlinie in deutsches Recht überführt werden musste. Darin sind beispielsweise die Anforderungen an die Produktverantwortung der Batteriehersteller und -vertreiber festgelegt.
Weitere Informationen bei der Abfallberatung des Kreises Viersen unter den Telefonnummern 02162-391212, -1218 oder -1207.
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