10. Februar 2010

Untere Jagdbehörde des Kreises Viersen: Sonderbüro verlängert Jagdscheine

Kreis Viersen

Damit jeder Jagdscheinbesitzer rechtzeitig zu Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April auch einen gültigen Jagdschein besitzt, richtet die Untere Jagdbehörde des Kreises Viersen ein Sonderbüro ein. Von Montag, 8. März, bis Freitag, 19. März ist das Büro im Kreishaus, 1. Etage, Zimmer 1221, montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr, sowie montags und mittwochs auch von 14 bis 15.30 Uhr geöffnet. Jeder Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung des Jagdscheins wird sofort bearbeitet. Außerhalb des Sonderbüros werden Anträge, die persönlich überbracht werden, nur nach vorheriger Terminabsprache sofort bearbeitet. Anträge können auch auf dem Postwege oder durch einen Überbringer eingereicht werden. Antragsteller, die nicht in Deutschland wohnen, erhalten den Jagdschein nur gegen Vorkasse. Bei Überweisungen aus dem Ausland ist die Angabe der IBAN und BIC-Nummer erforderlich. Weitere Informationen bei Silke Hönig, Telefon 02162-391337 und Simone Meuser, Telefon 02162-391336.

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Herausgeber:

Kreis Viersen - Der Landrat
Kaspar Müller-Bringmann
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