„Offensichtlich wird auf den Internetseiten dieser privaten Anbieter der Eindruck erweckt, man könne dort sofort freie Kennzeichen abfragen und reservieren lassen“, berichtet Günter Sparbrod, Leiter des Fachbereichs Straßenverkehr des Kreises Unna. Als besonderer Service wird dann die sofortige Prägung der Kennzeichen angeboten, ohne dass die Verfügbarkeit des Kennzeichens feststeht. „Nur vereinzelt wird auf den Internetseiten darauf hingewiesen, dass bis zur Bestätigung durch den Internetanbieter kein Anspruch auf das Kennzeichen besteht“, ärgert sich Sparbrod. Die Kennzeichenschilder werden aber dennoch kostenpflichtig geprägt und an den Absender versandt.
Um so größer ist beim Nutzer dieser privaten Internetangebote die Überraschung und Verärgerung, wenn bei ihrem Besuch in der Zulassungsstelle mitgeteilt werden muss, dass das Kennzeichen bereits anderweitig vergeben ist. Die dann anfallenden zusätzlichen Kosten für ein erneutes Wunschkennzeichen und die nochmalige Kennzeichenprägung tragen zusätzlich zur Verärgerung der Betroffenen bei.
„Wer bei der Reservierung des Wunschkennzeichens auf "Nummer sicher“ gehen will, sollte ausschließlich das Angebot auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-unna.de nutzen“, empfiehlt Sparbrod. Aufgrund der direkten Anbindung an das EDV-Programm der Zulassungsstelle kann hier sofort abgefragt werden, ob das gewünschte Kennzeichen noch zur Verfügung steht. Die aufgrund bundesrechtlicher Gebührenordnung vorgegebenen Gebühren in Höhe von 2,60 Euro für die erfolgte Kennzeichenreservierung und 10,20 Euro für die Zuteilung des Wunschkennzeichens werden zudem erst fällig, wenn es tatsächlich zu einer Fahrzeugzulassung kommt.
Der Kreis prüft derzeit, ob und inwieweit die Internetangebote der privaten Anbieter rechtlich eingeschränkt werden können. „Erfahrungsgemäß gestaltet sich eine Klärung schwierig, zumal die Anbieter häufig ihr Erscheinungsbild und ihre Angebote kurzfristig ändern“, weiß Günter Sparbrod. „Unabhängig von einer rechtlichen Bewertung liegt es im Interesse des Kreises, das für die betroffenen Bürger das äußerst ärgerliche und kostenträchtige Verwirrspiel zu verhindern und Aufklärung zu betreiben“, unterstreicht der Fachbereichsleiter.
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