05. Februar 2010
Kreis Viersen
In Spielhallen und Internetcafes aber wurden die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes nur unzureichend beachtet. "Hier erhielten Jugendliche schon ab 16 Jahren Einlass, auch das Raucherschutzgesetz wurde nicht beachtet", sagte Jugendamtsleiter Thomas Weber. Die minderjährigen Kunden konnten unkontrolliert im Internet surfen und dabei auch jugendgefährdende Inhalte aufrufen. "In diesen Fällen wurden Sofortmaßnahmen ergriffen. Jugendliche unter 18 Jahren erhalten hier keinen Zutritt mehr", so Heimes. Ob die Bestimmungen jetzt eingehalten werden, wird in Kürze erneut kontrolliert.
Massive Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen gab es in einigen Kiosken: Ohne die Altersgrenze zu berücksichtigen, wurden dort branntweinhaltige Getränke, Zigaretten und Konsumartikel für den Cannabisgebrauch verkauft. "Die Gewerbetreibenden wurden aufgefordert, bestimmte Artikel weniger verkaufsfördernd zu platzieren und die Altersgrenzen besser zu kontrollieren", so Michael Heimes. Diese Betriebe müssen mit Bußgeldern und weiteren Kontrollen rechnen.
Kreisjugendamt, Kreispolizei und Ordnungsamt weisen darauf hin, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend auch in der Karnevalszeit zu beachten sind und dann auch weitere Kontrollen durchgeführt werden.
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Weber, Thomas
Jugendamtsleiter Kreis Viersen
Foto: Horst Siemes/Kreis Viersen - Abdruck honorarfrei
Weber, Thomas
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