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08. Februar 2010 Kreisweite Aktionen des Kreisjugendamtes Viersen: Jugendschutz im Karneval Kreis Viersen - Bereits seit Mitte November laufen die Planungen zum Jugendschutz im Karneval beim Kreisjugendamt Viersen auf Hochtouren. Alle Verantwortlichen aus den Städten und Gemeinden des Zuständigkeitsbereiches des Kreisjugendamtes beteiligten sich an den Vorbereitungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen. Dabei wurden zahlreiche Aktionen umgesetzt:Aktivitäten in den Schulen Alle weiterführenden Schulen im Kreisgebiet wurden angeschrieben und um Unterstützung gebeten Sie sollen einen vorbereiteten Elternbrief an die Schüler verteilen. Dass die Eltern diesen auch erhalten haben, sollen sie durch ihre Unterschrift bestätigen. "Mit dem Brief erhalten Eltern und Jugendliche wichtige Informationen zum Jugendschutz", berichtet Thomas Weber, Leiter des Kreisjugendamtes Viersen. Unter dem Motto: "Gemeinsam vorbeugen" wird darin auch an die Verantwortung der Eltern appelliert. Sie werden gebeten, darauf zu achten, wohin ihre Kinder gehen, mit wem sie sich treffen und welche Getränke sie mitnehmen. Zusammenarbeit mit Gewerbebetreibern Die Kooperation mit den Betreibern von Kiosken, Tankstellen, Gaststätten sowie die Zusammenarbeit mit den Karnevalsvereinen ist ein wichtiges Standbein im Kampf gegen den Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen. Alle Gewerbetreibenden wurden in einem Brief noch einmal auf die wichtigsten jugendschutzrechtlichen Maßnahmen hingewiesen. So dürfen keine Spirituosen, auch keine Liköre oder Alkopops, und keine Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahre abgegeben werden. Wein, Bier und deren Mixgetränke dürfen erst ab 16 Jahre erworben und getrunken werden. Veranstalter und Gewerbetreibende, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, müssen mit einem Bußgeld rechnen. "Nicht nur die Abgabe von Alkohol ist untersagt, auch der Verzehr darf nicht gestattet werden", so Weber. Einsatz an den Karnevalstagen In diesem Jahr wird die Jugendschutzfachkraft des Kreises Viersen, Silvia Buske, an allen Karnevalstagen bei verschiedenen Veranstaltungen vor Ort sein. Unterstützt wird sie dabei von den Mitarbeitern des Allgemeinen Sozialdienstes des Kreises Viersen. Das Kreisjugendamt begleitet folgende Karnevalsaktivitäten: Altweiber, 11. Februar 2010: Rathaussturm in Brüggen und Brüggen-Bracht, Nettetal-Lobberich und Schwalmtal-Waldniel, Kinderkostümfest der Karnevalsgesellschaft "Maak Möt" in Niederkrüchten-Elmpt, sowie das Karnevalstreiben auf dem Alten Markt in Viersen-Dülken. Samstag, 13. Februar: Karnevalsumzug in Brüggen-Bracht, Zugerwartungsparty vor Karnevalsumzug in Tönisvorst, Sonntag, 14. Februar: Karnevalsumzüge in Niederkrüchten und Nettetal. Die Mitarbeiter des Kreisjugendamtes werden bei diesen Karnevalsaktivitäten beobachtend, beratend und unterstützend dabei sein. Werden Kinder und Jugendliche alkoholisiert aufgegriffen, schalten sie die Eltern ein und organisieren die Rückführung ins Elternhaus. Diese Rückführung hat Konsequenzen: Die Eltern erhalten nach den Karnevalstagen nicht nur einen Elternbrief mit konkreten Hilfsangeboten. "Unsere Mitarbeiter werden die Familien auch aufsuchen und ein Beratungsgespräch führen", kündigt Thomas Weber an. Nach den Karnevalstagen wird das Kreisjugendamt zu einer Auswertungsrunde mit allen Beteiligten im Kreis Viersen einladen, um festzustellen, ob die zahlreichen Maßnahmen des Kreisjugendamtes zu einer Verbesserung der Situation an den Karnevalstagen beigetragen haben. Das Kreisjugendamt wird dazu mit allen Städten und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich in Kontakt treten. Die gesammelten Erfahrungen sowie mögliche notwendige Verbesserungen werden in das Konzept für das Jahr 2011 einfließen. Ansprechpartner zu allen Aktionen zum Jugendschutz im Karneval ist Jugendamtsleiter Thomas Weber unter der Telefonnummer 02162-391662.
www.kreis-viersen.de
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten: Weber, Thomas Jugendamtsleiter Kreis Viersen
Foto: Horst Siemes/Kreis Viersen - Abdruck honorarfrei
Weber, Thomas |