22. Februar 2010
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Viersen hat aus einer Tierschutzmaßnahme 63 junge griechische Landschildkröten jeweils gegen Zahlung einer Schutzgebühr abzugeben. Die Schutzgebühr ist abhängig vom Gewicht und somit auch vom Pflegeaufwand der Schildkröte. Bis 30 Gramm beträgt die Schutzgebühr 50 Euro, ab 31 Gramm 60 Euro. Weitere Informationen gibt es beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Telefon 02162-391789. Griechische Landschildkröten sind streng geschützt und unterliegen der Meldepflicht nach der Bundesartenschutzverordnung bei der für den Wohnort des Halters zuständigen unteren Landschaftsbehörde.
www.kreis-viersen.de