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Pressemitteilung vom
24. Februar 2010
Fördermittel für behindertengerechten Umbau von Wohnungen
Hofgeismar/Kreis Kassel.

Als Behinderter die passende Wohnung zu finden, ist gerade im ländlichen Raum ein Problem. Die Wohnungsbauförderungsstelle des Landkreises Kassel in Hofgeismar weiß hier Abhilfe. „Um Wohnungen baulich so zu gestalten sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können, gibt es Fördermittel für den barrierefreien Umbau von Wohngebäuden und Wohnungen“, informiert Gabriela Vomund, zuständige Mitarbeiterin im Amt für den ländlichen Raum. Gefördert werden können bauliche Maßnahmen sowie Einrichtungen wie Treppenlifte oder die barrierefreie Ausstattung von bestehenden selbstgenutzten Wohnungen. Vomund: „Es werden nur Bauvorhaben gefördert, deren Finanzierung gesichert ist“. Die Antragsteller müssen daher eine tragfähige Gesamtfinanzierung nachweisen. Als selbstgenutzt gelten Wohnungen, wenn sie vom Eigentümer oder direkten Angehörigen in gerader Linie oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie genutzt werden.

 

Da die Frist für die Abgabe von Förderanträgen bereits am 15. März 2010 abläuft, weist Vomund darauf hin, dass sich Interessenten baldmöglichst bei der Wohnungsbauförderungsstelle des Landkreises im Amt für den ländlichen Raum, Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung, Manteuffelanlage 5 in Hofgeismar, Tel. 05671/8001-2412, melden sollten.

 

Auch für ein weiteres Förderprogramm läuft am 18. März die Antragsfrist ab. „Das Land Hessen fördert die Modernisierung von Mietwohnungen, die vor dem 1. Januar 1983 bezugsfertig geworden sind, durch zinsgünstige Darlehen“, informiert Vomund.

Antragsberechtigt sind Eigentümer von Mietwohnungen. Förderfähig sind insbesondere wohnwertverbessernde Maßnahmen oder solche, die zur Eignung einer Wohnung für Menschen mit Behinderungen beitragen. Für das Darlehen wird für die ersten zehn Jahre ein Zins in Höhe von 1,2 Prozent erhoben. Vom elften bis zum sechzehnten Jahr beträgt der Zinssatz 3,5 Prozent. Danach erfolgt eine marktübliche Verzinsung, so Vomund weiter. Die Tilgung beträgt für die Gesamtlaufzeit zwei Prozent.

Der Zeitraum der Mietpreis- und Belegungsbindung wird an den Zeitraum der ersten Zinsperiode angepasst. Zum Bezug einer modernisierten Wohnung ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines erforderlich. Informationen über die beiden Förderprogramme und weitere, erhalten sie unter www.wibank.de sowie bei den Wohnungsbauförderstelle des Landkreises in Hofgeismar (Adresse siehe oben).



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
Wilhelmshöher Allee 19 - 21
34117 Kassel
Tel.: 0561/1003-1506
Fax: 0561/1003-1530
Handy: 0173/4663794
E-Mail: pressestelle@landkreiskassel.de
http://www.landkreiskassel.de

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