[Alle Meldungen]
[Medienarchiv]
[Druckansicht]

[E-Mail-Abo]
[Suche]

Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 25.02.2010


Genehmigungspflicht für Osterfeuer - Anmelden bis Freitag, 19. März!

Iserlohn. Einige Wochen vor Ostern werden an vielen Stellen im Stadtgebiet bereits Materialien für ein Osterfeuer zusammengetragen.

Das Ordnungsamt und das Büro für Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Iserlohn weisen darauf hin, dass seit 1997 eine Genehmigung für Osterfeuer nur erteilt wird, wenn diese von größeren Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und nachweislich der Brauchtumspflege dienen.

Osterfeuer können nur von Karfreitag bis Ostermontag abgebrannt werden. Um die Rauch- und Geruchsbelästigung in Grenzen zu halten, darf das Feuer nicht vor 17.00 Uhr entzündet werden und muss um 23.00 Uhr vollständig abgebrannt oder gelöscht sein. Als Brennmaterial dürfen ausschließlich pflanzliche Abfälle wie Hecken- und Baumschnitt, Schlagabraum und Schnittholz verwendet werden. Die zur Verbrennung vorgesehene Menge sollte insgesamt zwanzig Kubikmeter nicht überschreiten. Das Material muss trocken und natürlich frei von Verpackungen und anderen Anhaftungen sein. Zum Entzünden sind chemische Brandbeschleuniger nicht erlaubt. Wichtig ist auch, dass die vorgegebenen Mindestabstände beispielsweise zu bewohnten Gebäuden, Wäldern und öffentlichen Verkehrsflächen eingehalten werden.

Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden auch in diesem Jahr umfangreich überprüfen, ob die Osterfeuer genehmigt sind und die Auflagen eingehalten werden. Bei Verstößen sind Bußgeldverfahren die Konsequenz. Grünabfälle in Privatgärten sollten daher erst gar nicht aufgeschichtet und bis zum Osterfest gelagert, sondern über die vorgeschriebenen Wege wie Grünabfallcontainer oder die regelmäßig stattfindende Grünabfallabfuhr entsorgt werden. Weitere Tipps gibt es beim Büro für Umwelt- und Klimaschutz unter 02371 / 217-2941 und -2948.

Schriftliche Anträge für Osterfeuer nimmt das Ordnungsamt, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, noch bis zum 19. März entgegen. In diesem Schreiben müssen genaue Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Abbrennens gemacht und ein Verantwortlicher benannt werden, der vor Ort angesprochen werden kann. Das Antragsformular kann als PDF-Datei unter www.iserlohn.de (Stichwort “Bürgerservice - Anliegen von A - Z - Osterfeuer”) heruntergeladen werden. Weitere Auskünfte erteilt Ortrun Davis unter Telefon 02371 / 217 - 1617.

[Zurück]

STADT ISERLOHN Bereich Medien- u. Öffentlichkeitsarbeit Schillerplatz 7 58636 Iserlohn Tel. 02371/217-1251 Fax 02371/217-2992 pressestelle@iserlohn.de www.iserlohn.de


Die Pressestelle "Stadt Iserlohn" ist Mitglied bei http://www.presse-service.de/. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.

presse-service.de