26. Februar 2010
Kreis Viersen
Die griechischen Landschildkröten sind streng geschützt. Für jede einzelne Schildkröte erhalten die neuen Besitzer die erforderliche EG-Vermarktungsgenehmigung. Sie müssen den Neuzugang nun gemäß der Bundesartenschutzverordnung bei der unteren Landschaftsbehörde in ihrem Wohnort melden. Die Abgabe erfolgte gegen eine Schutzgebühr.
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Kreis Viersen - Der Landrat
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