08. März 2010
Ohne gültigen Fischereischein darf in Deutschland niemand seine Angelrute auslegen und fischen. Diesen Schein erhält man jedoch nur, wenn man vor der Unteren Fischereibehörde eine Prüfung abgelegt hat. Im Kreis Viersen kann diese am 18. Mai 2010 vor dem Prüfungsausschuss der Unteren Fischereibehörde absolviert werden. Anträge auf Zulassung zur Prüfung müssen bis spätestens 16. April 2010 bei der Kreisverwaltung, Untere Fischereibehörde, Rathausmarkt 3, in Viersen, eingereicht werden. Eine Gebühr von 50 Euro wird erhoben. Die Teilnehmer müssen mindestens 13 Jahre alt sein. Nach der Anmeldung wird der genaue Prüfungstermin und -ort rechtzeitig mitgeteilt. Einen Vorbereitungslehrgang für die Fischerprüfung führt der Rheinische Fischereiverband Nordrhein e.V. Bonn durch. Ansprechpartner sind Reiner Gube unter der Telefonnummer 02161-4986385 oder Alfred Giesen, Telefon 02162-56919.
www.kreis-viersen.de