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Pressemitteilung vom
10. März 2010
Kühlborn: „Zwischen dürfen und müssen besteht ein Unterschied“ – Kreisumlagenerhöhung Auflage des Regierungspräsidiums
Kreis Kassel.

„Die Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes ist eine Auflage des Regierungspräsidium Kassel an alle Landkreise in Nordhessen, die einen defizitären Haushalt vorlegen“, reagiert Kreispressesprecher auf eine missverständliche Berichterstattung aus der Gemeindevertretung Reinhardshagen. Bürgermeister Fred Dettmar hatte dort von einem Antwortschreiben des Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke auf eine Resolution aller Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen berichtet, mit dem die Rathauschefs beim Regierungspräsidium erreichen wollten, dass auf diese Auflage verzichtet wird. Kühlborn: „Das Regierungspräsidium bittet in diesem Schreiben um Verständnis, dass es im Rahmen seiner Aufsicht auf die Kreisfinanzen von der Möglichkeit weiterer Hebesatzerhöhungen Gebrauch machen wird“. Dies bedeute, dass der Kreis im Rahmen seiner Haushaltsgenehmigung mit dieser Auflage des Regierungspräsidiums rechnen müsse.

 

Diese Vorgabe der Aufsichtsbehörde als Erlaubnis zu bezeichnen, „gibt den Sachverhalt verkehrt wieder“, so der Pressesprecher weiter: „Zwischen dürfen und müssen besteht ein erheblicher Unterschied“.

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen 2010 hatte der Kreisausschuss im Dezember 2009 dem Kreistag empfohlen, die Kreisumlage um ein Prozent zu erhöhen. Dies hatte keine Mehrheit gefunden, so dass die Kreisumlage bei 55 Prozent blieb.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
Wilhelmshöher Allee 19 - 21
34117 Kassel
Tel.: 0561/1003-1506
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