Als Durchbruch und guten Kompromiss bezeichnete Landrat Bernhard Bramlage im Anschluss an die heutige Informationsveranstaltung des Deutschen Landkreistages in Berlin den von einer interfraktionellen Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes und der Länder erarbeiteten Vorschlag zur Neuorganisation des Sozialgesetzbuches (SGB) II. Dabei geht es unter anderem um die Zukunft der so genannten Option, von der auch der Landkreis Leer vor fünf Jahren im Rahmen eines Modellversuchs Gebrauch gemacht und dazu ein Zentrum für Arbeit zur Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen in eigener Verantwortung eingerichtet hatte.
In der Nacht von Freitag auf Samstag hatte sich die interfraktionelle Arbeitsgruppe auf einen Lösungsvorschlag geeinigt, der von Bundestagsabgeordneten aus der Arbeitsgruppe heute in Berlin vorgestellt wurde.
Nachdem vor der Bundestagswahl eine Einigung zwischen den damaligen Koalitionsparteien SPD und CDU/CSU nicht zustande kam, befürchteten viele Landkreise und Städte, dass eine Zweidrittel-Mehrheit für die notwendige Grundgesetzänderung jetzt zwischen den Regierungsfraktionen und der Opposition erst recht nicht zustande kommen würde. Da das derzeitige Modell bis zum 31. Dezember dieses Jahres befristet ist, drohte danach eine Rückkehr zur getrennten Aufgabenerfüllung.
Jetzt, so Landrat Bramlage, sei es greifbar, dass die Zuständigkeit zur Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen auch künftig in einer Hand liegen und der Landkreis Leer nun unbefristet diese Aufgabe wahrnehmen werde. Der Kreistag hatte sich dafür unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung bereits in seiner letzten Sitzung ausgesprochen.
Der von der interfraktionellen Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitete Vorschlag sieht vor, dass über die derzeit 69 Landkreise und Städte hinaus weiteren 41 Kommunen die Möglichkeit der Option eingeräumt werden soll. Neben einer zukunftssicheren Organisation, so Bramlage, sei auch wichtig, dass den kommunalen Zentren für Arbeit künftig mehr Freiheit bei der Auswahl arbeitsmarktpolitischer Instrumente zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit eingeräumt werden solle. Das ermögliche noch besser als bisher maßgeschneiderte Förderungen.
Der Vorschlag der interfraktionellen Arbeitsgruppe werde bereits am heutigen Nachmittag in den Bundestagsfraktionen beraten. Erste Formulierungen für die Änderungen des SGB II und des Grundgesetzes sollten bereits am 24. März vorliegen, und die Abstimmung zwischen den Ministerpräsidenten sei bereits einen Tag später vorgesehen. Dann solle zügig das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden.
Bramlage geht davon aus, dass somit noch vor den Sommerferien auch für die Mitarbeiter im Zentrum für Arbeit Klarheit geschaffen werde und die Kreisgremien über ihre Übernahme in unbefristete Arbeitsverhältnisse entscheiden könnten.
Landrat Bramlage hat die Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann gebeten, den erarbeiteten Kompromiss bei den anstehenden Fraktionsberatungen zu unterstützen.
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