24. März 2010. Die Kosten für die Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende bzw. für Hartz IV-Empfängerinnen und -Empfänger sollen demnächst in Kassel grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen angemessenen Aufwendungen geleistet werden. Dies hat jetzt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, die in ihrer nächsten Sitzung darüber zu entscheiden hat. Wie Stadtkämmerer Dr. Jürgen Barthel dazu im städtischen Pressedienst ausführte, habe die Stadt Kassel seit fast zehn Jahren die Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Sozialhilfe und seit 2005 in der Grundsicherung für Arbeitssuchende/Hartz IV für die betroffenen Leistungsempfängerinnen und -empfänger in Form von Pauschalen erfolgreich umgesetzt. Die betroffenen Menschen hätten mit einem verlässlichen Budget rechnen können. Darüber hinaus habe man durch die Verminderung des Verwaltungsaufwandes die betroffenen Personen besser beraten können. Allerdings müsse nun die Stadt Kassel die Unterkunftsleistungen aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes neu regeln.
Künftig seien bei der Arbeitsförderung Kassel-Stadt GmbH/AFK und im Sozialamt der Stadt Kassel in jedem Einzelfall die tatsächlichen Kosten für Miete und Heizung sowie weitere Betriebskosten zu prüfen und in angemessener Höhe zu übernehmen. Diese Prüfung im Einzelfall sei gegenüber dem bisherigen Verfahren der Pauschalierung aufwendig, meinte der Kasseler Sozialdezernent. Die Leistungsempfängerinnen und -empfänger müssten nun ihre aktuellen Unterlagen im Sozialamt bzw. bei der AFK vorlegen, damit die Prüfung sachgerecht erfolgen könne. Dieses Verfahren werde unverzüglich umgesetzt, wenn die Stadtverordnetenversammlung einen entsprechenden Beschluss gefasst habe, kündigte Stadtkämmerer Dr. Barthel an.
Neben dem höheren Verwaltungsaufwand rechnet die Stadt Kassel auch aufgrund der gleichzeitigen Erhöhung von Miet- und Betriebskosten mit jährlich rund 2,3 Millionen Euro Mehrkosten. Dazu Dr. Barthel: „Selbstverständlich richten wir uns bei unseren Leistungen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Ich fordere den Bund aber auf, bei der Neufassung des Sozialgesetzbuches für die Städte und Landkreise eine rechtssichere Regelung zur Pauschalierung der Unterkunftsleistungen einzuführen.“
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