Leserbrief von Bürgermeister Peter Vennemeyer zum Straßenausbau Block C in Reckenfeld

Erwiderung auf Leserbrief Reinhard Laqua, Drosselweg 38, und Artur Wilbers, Lippestraße 5, vom 21.04.2010

23. April 2010
Kennen Sie das auch? Da sitzt man morgens gemütlich am Frühstückstisch und liest bei einer schönen Tasse Tee oder Kaffee die Zeitung. Natürlich interessieren mich auch die Leserbriefe, weil ich wissen möchte, was die Menschen in unserer Stadt bewegt. Heute Morgen ist mir der Bissen allerdings buchstäblich im Halse stecken geblieben. Was habe ich da lesen dürfen: Lügner seien die Mitarbeiter der Stadtverwaltung, weil sie betroffenen Anliegern Wahrheiten vorenthalten und die Mitglieder des Rates „verdummdeubeln“. Mal abgesehen davon, dass sich unsere Ratsmitglieder ganz sicher nicht für dumm verkaufen lassen, ist der Vorwurf, meine Mitarbeiter würden lügen, eine blanke Unverschämtheit! In solchen Momenten ist es mir wichtig, mich schützend vor meine Mitarbeiter zu stellen und deutlich Stellung zu den vermeintlichen Weisheiten selbst ernannter Fachleute zu nehmen.

Welche Kosten bei einer Straßenbaumaßnahme abzurechnen sind, hat rein gar nichts mit den persönlichen Wünschen und Vorlieben des Bürgermeisters, des Rates oder einzelner Mitarbeiter der Verwaltung zu tun. Die Kosten, die bei der Beitragserhebung zu berücksichtigen sind, sind durch Gesetz und über viele Jahre gewachsene Rechtsprechung festgelegt. Weder in Bürgerversammlungen noch an irgendeiner anderen Stelle hat die Stadtverwaltung je etwas anderes gesagt.

Nun behaupten einzelne Personen, die Verwaltung habe klammheimlich Kosten in die Beitragsberechung einbezogen, von denen anfangs nie die Rede gewesen sei. Das ist schlicht und ergreifend falsch! In den Bürgerversammlungen ging es nie um die Fragestellung, welche Einzelpositionen einer Rechnung in die Beitragsberechnung einfließen, sondern es ging immer um die Frage, wie hoch der Beitrag insgesamt für die Straßenbaumaßnahmen voraussichtlich sein wird. Dass dieser Beitrag etwas höher ausfällt als bei der Kostenschätzung angenommen, ist das Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung. Genau so gut hätte die Ausschreibung dazu führen können, dass ein Unternehmen ein Angebot unterbreitet, das unter den geschätzten Kosten der Verwaltung liegt. Keinesfalls sind jedoch Kosten hinzugerechnet worden, die bei der Kostenschätzung nicht berücksichtigt worden wären.

Gehen wir doch einmal die im Leserbrief angesprochenen Kostenarten durch: Selbstverständlich gehören die Kosten eines Ingenieurbüros für die Planung zu den Kosten des Straßenausbaus! Oder haben Sie Ihrem Architekten klar machen können, dass Sie gerne für die Errichtung Ihres Hauses, nicht aber für seine Architektenleistung bezahlen möchten? Und wie ist das nun mit den Kosten für den Kanalbau? Kosten für den Bau eines Kanals werden immer und ganz selbstverständlich über Gebühren und Beiträge finanziert. Der Regenwasserkanal – und nur über diesen sprechen wir im Zusammenhang mit dem Straßenbau - hat zwei Aufgaben: Er dient zum einen dazu, das auf den Grundstücken der angeschlossenen Häuser anfallende Regenwasser aufzunehmen und er dient natürlich genau so dazu, das Regenwasser aufzunehmen, das auf den errichteten Straßen anfällt. Da ca. 30 Prozent des anfallenden Regenwassers von den Straßen aufgenommen wird (70 Prozent also von den angeschlossenen Grundstücken), gehören diese Kosten selbstverständlich mit zu den Kosten des Straßenbaus. Diese Kosten sind von Anfang an bei den Kostenschätzungen und Modellrechnungen berücksichtigt worden. So war und ist es bei jeder Straßenbaumaßnahme, egal ob in Greven, Berlin, Hamburg oder München.

Die Leserbriefschreiber verlangen, der Rat möge der Verwaltung endlich mal zeigen, wo es lang geht. Wo geht es denn lang? Soll der Rat sagen: Liebe Verwaltung, beuge das Recht und beachte weder Gesetze noch Rechtsprechung? Einen solchen Ratsbeschluss müsste und würde ich sofort beanstanden. Und täte ich es nicht, würden es die Aufsichtsbehörden über unseren Kopf hinweg tun.

Nein, zum Rechtsbruch werde ich weder die Ratsmitglieder noch meine Mitarbeiter je auffordern. Und ich lasse sie ebenso wenig als Lügner hinstellen. Wer sich öffentlich zu einem komplexen Thema wie dem Beitragsrecht äußern will, täte besser daran, sich zunächst bei echten Fachleuten Gewissheit über die rechtlichen Hintergründe zu verschaffen.

Ich akzeptiere auch nicht, dass die Meinung einzelner Betroffener als Meinung der großen Mehrheit anzusehen ist. Wir haben von Anfang an das offene Gespräch mit den betroffenen Anliegern gesucht und meine Mitarbeiter vor Ort haben geduldig zu allen Fragen Rede und Antwort gestanden. Ich bitte daher die Anlieger, sich nicht vom Halbwissen einiger weniger verunsichern zu lassen. Suchen Sie das direkte Gespräch mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus, die Ihnen gerne alle Ihre Fragen offen und ehrlich beantworten werden – so, wie Sie es gewohnt sind.

Peter Vennemeyer Bürgermeister

Pressekontakt: Stadt Greven, Klaus Hoffstadt (Pressestelle)

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