Bocholt, 03. Mai 2010
Alkoholkontrollen: Vier Tests - vier Verstöße
Bocholt (pd).
Der städtische Fachbereich Öffentliche Ordnung führte in der vergangenen Woche wieder Alkoholkontrollen mithilfe jugendlicher Testkäufer durch. Ergebnis: An allen überprüften Verkaufsstellen wurde hochprozentiger Alkohol an Minderjährige abgegeben, ohne nach dem Ausweis zu fragen - wie es eigentlich zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gesetzlich zwingend gefordert ist.
Überprüft wurden zwei Tankstellen und zwei Discount-Supermärkte. Zwei Verkaufsstellen wurden bereits zum wiederholten Mal auffällig. Gegen die Betreiber der Tankstellen und Supermärkte wird nun ein Verfahren eingeleitet, ebenso wie gegen die Verkäufer selbst. Insbesondere die erneut auffälligen Verkaufsstellen müssen mit spürbaren Bußgeldern im dreistelligen Bereich rechnen.
"Das Ergebnis ist beunruhigend. Offenbar findet die Einhaltung der Vorschriften zum Jugendschutz in einigen Läden keine Beachtung. Der Fachbereich Öffentliche Ordnung sieht es daher als notwendig an, verstärkt Kontrollen mit Testkäufern durchzuführen", so Johannes Kolks, Leiter des Fachbereichs Öffentliche Ordnung.
Das Jugendschutzgesetz zieht klare Grenzen: Alkoholische Getränke dürfen weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Für branntweinhaltige Getränke, hierzu zählen neben Schnaps auch die so genannten „Alcopops“, liegt die Altersschranke bei 18 Jahren - diese Grenze zählt auch bei Tabakwaren. Eine eingeschränkte Abgabe gilt für zahlreiche im freien Verkauf angebotene Film-DVD´s und Computerspielprogramme. Hier ist streng auf die Altersfreigabe zu achten.
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