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| Pressemitteilung vom 05. Mai 2010 |
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Vorsicht bei Teerangeboten Kreis Kassel. Eine bisher nur aus Norddeutschland bekannte Betrugsmasche hat ihren Weg jetzt auch bis nach Nordhessen und in den Landkreis Kassel gefunden: Kolonnen von Arbeitern, mutmaßlich britischer Herkunft, kontaktieren in letzter Zeit vermehrt Bauern- und Reiterhöfe sowie kleinere Familienbetriebe mit dem Angebot, deren Zufahrten oder Betriebsgelände sehr kostengünstig zu asphaltieren. „Wir sind von der Baufirma XYZ und haben da hinten die Straße geteert. Jetzt haben wir noch etwas Teer übrig und können Ihnen den günstig abgeben,“ – so oder ähnlich klingen die Sprüche, mit denen potentielle Kunden eingewickelt werden sollen. Jedoch wird die Arbeit entweder erst gar nicht ausgeführt und die „Tinker“ genannten Kolonnen verschwinden spurlos, nachdem sie eine Vorauszahlung erhalten haben oder der Asphalt ist von sehr minderwertiger Qualität und zerbricht bereits bei der ersten Belastung wieder. In manchen Fällen wird nach dem Abschluss der Arbeit eine Summe gefordert, die den Kostenvoranschlag um ein Vielfaches übertrifft. In jedem Fall wird die Erwartung der Auftraggeber nicht erfüllt, die Kolonnen ziehen weiter und hinterlassene Firmenanschriften erweisen sich als nicht existent. Auch vor der Abgabe von Angeboten an Gemeinden zur Instandsetzung öffentlicher Straßen schrecken die Betrüger nicht zurück. „Offenbar versuchen die Täter, die vom vergangenen Winter stark beschädigten Straßen in der Region als Einnahmequelle zu nutzen und hoffen auf Entscheidungsträger in den zuständigen lokalen Behörden, die aufgrund knapper Kassen günstige Angebote dankend annehmen, ohne sich vorher genau zu informieren,“ vermutet Harald Kühlborn, Pressesprecher des Landkreises. Die örtlichen Polizeidienststellen sind vom Polizeipräsidium Nordhessen über das Auftreten der neuen Betrugsmasche informiert und stehen Geschädigten sowie Personen, die das unseriöse Angebot durchschaut und abgelehnt haben, für die Anzeige der Vorfälle zur Verfügung. Hintergrund/Rechtslage: Die Kolonnen sind ohne die erforderlichen Erlaubnisse im Reisegewerbe tätig und besitzen ebenfalls keine Erlaubnis zur Handwerksausübung. Daher liegen in fast allen bisher bekannten Fällen Straftaten vor. Es greift der Paragraph 263 Strafgesetzbuch, da die Geschädigten durch zuvor begangene Täuschungen Vermögensschäden in bis zu fünfstelliger Höhe erlitten haben. Bereits der Versuch einer solchen Täuschung ist mit Strafe bedroht, daher sollten auch Personen Anzeige erstatten, die nicht auf die Betrugsmasche hereingefallen sind. Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn |
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LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
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