OB Trümper schreibt an Ministerpräsidenten
Alkoholkonsumverbote in der Öffentlichkeit gesetzlich regeln
Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper hat Sachsen-Anhalts Ministerpräsidenten, Prof. Dr. Wolfgang Böhmer, um Unterstützung bei der Regelung eines Alkoholverbotes auf bestimmten Straßen und Plätzen gebeten. Ziel ist die Vorbereitung eines Gesetzentwurfs, damit Kommunen künftig eine Möglichkeit zur Untersagung haben. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hatte im März die Magdeburger Gefahrenabwehrverordnung über Alkoholkonsumverbote in der Öffentlichkeit für unwirksam erklärt.
"Nach der Feststellung der Rechtswidrigkeit unserer Gefahrenabwehrverordnung durch das Oberverwaltungsgericht sind die kommunalen Möglichkeiten einer satzungsgemäßen Regelung zur Einschränkung des Alkoholkonsums offensichtlich ausgeschöpft", schrieb Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper kürzlich an den Ministerpräsidenten. "Die Problematik alkoholbedingter Straftaten besteht jedoch weiterhin und wird nach der Gerichtsentscheidung vermutlich wieder an Brisanz gewinnen. Um hier der Polizei und den Kommunen eine neue Handhabe gegen die mit dem Alkoholkonsum verbundenen Negativerscheinungen zu schaffen, sollte unseres Erachtens jetzt der Landesgesetzgeber aktiv werden."
Als Beispiel für eine entsprechende Gesetzgebung führt Magdeburgs Oberbürgermeister das Bundesland Baden-Württemberg an: "Dort wurde Ende des vergangenen Jahres mit einem Gesetz zum generellen Verkaufsverbot für alkoholische Getränke in den Nachtstunden ein deutliches Zeichen gesetzt", so Dr. Lutz Trümper. "Sicherlich kann auch ein solches Gesetz nicht sämtliche Probleme des Alkoholkonsums lösen, jedoch dürfte es sich einschränkend und reduzierend auf den Alkoholmissbrauch und seine Folgen auswirken. Eine vergleichbare Regelung wäre auch für Sachsen-Anhalt begrüßenswert."
Zusätzlich wäre für Magdeburgs Oberbürgermeister die Festschreibung von Alkoholkonsumverboten für bestimmte Bereiche und Zeiten auf landesgesetzlicher Grundlage im Rahmen eines Gefahrenvorsorgesetzes sinnvoll. "Die Landeshauptstadt Magdeburg bietet hier gern ihre Mitarbeit bei der Erarbeitung eines solchen Gesetzes auf Basis ihrer gewonnenen Erfahrungen mit der Alkoholkonsumverbotsverordnung an."
Ziel der Landeshauptstadt Magdeburg bleibt weiterhin, Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit, die durch exzessiven Alkoholgenuss bedingt sind, einzudämmen. "Der Alkoholkonsum von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist in den letzten Jahren besorgniserregend gestiegen und mit ihm die Rate der unter Alkoholeinfluss verübten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten", begründet Dr. Lutz Trümper die Zielstellung. "Alle größeren Städte haben mit diesem Problem zu kämpfen. Deshalb wäre eine gesetzliche Regelung von großem Vorteil."
Bei Rückfragen: Holger Platz, Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung, Tel. 03 91/5 40 24 25
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