Keine Knöllchen-Vorgaben für Ordnungspolizeibeamte

27. Mai 2010.

Weder bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs noch bei Geschwindigkeitsmessungen gibt es irgendwelche zahlenmäßigen Vorgaben für die städtischen Ordnungspolizeibeamten und Ordnungspolizeibeamtinnen. Das erklärte jetzt ein Sprecher der Stadt Kassel zu der Kündigung eines Ordnungspolizeibeamten.

 

"Es existieren somit keinerlei Vorgaben, wie viele Knöllchen ein Ordnungspolizeibeamter beziehungsweise eine Ordnungspolizeibeamtin pro Tag zu schreiben hat", stellte der Sprecher klar. Allerdings gebe es eine jahrelange Erfahrung, wie viel Verstöße vergleichbare Kolleginnen und Kollegen im Durchschnitt über einen längere Zeitraum ahndeten.

 

Auch ein weiteres Vorurteil räumte der Sprecher aus: "Es gibt weder eine Vergütung für die Ordnungspolizeibeamten und Ordnungspolizeibeamtinnen, die von der Anzahl der geschriebenen Knöllchen abhängig ist, noch irgendwelche Prämien."

 

Der Pressesprecher machte deutlich, dass selbstverständlich die Steuerzahler einen Anspruch darauf hätten, dass städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leistungsorientiert und ordnungsgemäß arbeiteten. Auch liege es im Interesse aller Verkehrsteilnehmer, dass ein funktionierender Verkehrsfluss aufrecht erhalten werde. Aber auch die Kontrolle des sogenannten ruhenden Verkehrs sei im Interesse aller. Denn wenn dieser nicht kontrolliert werde, würde das dazu führen, dass Parkplatzsuchende gerade in der Innenstadt kaum noch eine Chance hätten, für ihr Fahrzeug einen Platz zu finden. "Dies ist sicherlich auch nicht im Interesse des städtischen Einzelhandels sowie der dort vorhandenen Arbeitsplätze", erklärte der Sprecher weiter.

 

Im übrigen: Würden sich sämtliche Verkehrsteilnehmer ordnungsgemäß verhalten, müssten die Ordnungspolizeibeamten und Ordnungspolizeibeamtinnen keinerlei "Knöllchen" verteilen. Dies wäre im Sinne der Stadt absolut korrekt und in keiner Weise zu beanstanden. Es gehe der Stadt Kassel nämlich nicht um die Erzielung hoher Einnahmen, sondern um die Aufrechterhaltung des Verkehrflusses beziehungsweise um das gerechte Bereitstellen von Parkplätzen für alle Verkehrsteilnehmer.

 

Deshalb müssen Fehlverhalten Einzelner im Sinne von Gerechtigkeit und in Verantwortung der Stadt gegenüber ihren Bewohnerinnen und Bewohnern geahndet werden, führte der Stadtsprecher abschließend aus.

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