14. Juni 2010. Der Frühling ist fast vorbei und die Gehölze in den Gärten haben sich prächtig entwickelt und an Volumen zugelegt. Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt erinnert in diesem Zusammenhang die Grundstückseigentümer in der Stadt Kassel an ihre Pflicht, die Hecken, Büsche und Bäume so zu schneiden, dass sie nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen. Durch einen entsprechenden Rückschnitt muss vermieden werden, dass die Pflanzen allzu schnell und weit in den Straßenraum hineinragen. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere auch der Kinderwagen- und Rollstuhlfahrer wird das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt auch weiterhin darauf achten, dass die Grundstückseigentümer ihrer Pflicht zum Gehölzschnitt nachkommen.
Kommt ein Grundstückseigentümer der Aufforderung zum Rückschnitt nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, wird eine kostenpflichtige Ersatzvornahme durch das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt veranlasst.
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