18. Juni 2010
Kreis Viersen
Die Kooperation des Kreises Viersen mit dem Kreis Wesel zur EU-Dienstleistungsrichtlinie „Einheitlicher Ansprechpartner“ soll erweitert werden: Die Stadt Krefeld möchte beitreten. Diesem Vorschlag der Kreisverwaltung stimmte der Organisations- und Personalausschusses des Kreises Viersen zu. Jetzt muss der Kreistag zustimmen.
Seit dem 28. Dezember 2009 gilt die Vereinbarung mit dem Kreis Wesel. Der Kreis Wesel als zuständige Behörde und „Einheitlicher Ansprechpartner für die Kreise Wesel und Viersen" bietet inländischen und ausländischen Unternehmen im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgewählte Leistungen online und aus der Ferne an. Dies gilt zum Beispiel für den italienischen Pizzabäcker, der noch in Venedig wohnt und im Kreis Viersen eine Pizzeria eröffnen möchte ebenso wie für den Fliesenleger aus Hamburg, der einen Betrieb im Kreisgebiet gründen möchte.
Der „Einheitliche Ansprechpartner“ (EA) ermöglicht, dass Verfahren und Formalitäten einschließlich aller Genehmigungen für Unternehmen und Existenzgründer über eine aus ihrer Sicht einheitlichen Stelle, dem EA, abgewickelt werden.
Wer diesen Service in Anspruch nehmen möchte, kann sich an Kerstin Moschüring von der Kreisverwaltung Wesel wenden. Telefon 0281/ 207-2125. Ausführliche Informationen und Hilfen gibt es außerdem über das Internetportal www.ea-wesel-viersen.de www.kreis-viersen.de
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Kreis Viersen - Der Landrat
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