01. Juli 2010

Medikament im Reisekoffer

Amtsärztin: Betäubungsmittel vorher bescheinigen lassen

Kreis Viersen

Wer Medikamente einnehmen muss, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, darf diese mit ins Ausland nehmen. Darauf verweist rechtzeitig vor der großen Urlaubswelle Martina Kruß, die Leiterin des Kreis-Gesundheitsamtes. "In einer der Dauer der Reise angemessenen Menge gelten sie als persönlicher Reisebedarf", sagt die Amtsärztin.

Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens - das sind die meisten europäischen Länder - sollte sich der Patient von seinem Arzt eine Bescheinigung ausstellen lassen. Kruß: "Diese Bescheinigung ist vom Gesundheitsamt vor Antritt der Reise zu beglaubigen." Für andere Länder ist eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung gemäß den Richtlinien für Reisende des International Narcotics Control Board (INCB) notwendig. Auch diesen Schein muss das Amt beglaubigen.

Laut Kruß empfiehlt es sich, sich im Vorfeld bei der diplomatischen Vertretung des Reiselandes über die Bestimmungen zu informieren.

Formblätter können unter www.kreis-viersen.de ausgedruckt und vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden. Die ausgefüllten Formulare, sowie das Betäubungsmittel-Rezept, sind zum Termin im Gesundheitsamt mitzubringen. Ein gültiger Personalausweis / Ausweisdokument ist ebenfalls vorzulegen.

Auskunft beim Gesundheitsamt erteilen gerne Annetraud Feldges unter Telefon 02162/391701 und Torsten Lehmann unter Telefon 02162/391702 bzw. E-Mail torsten.lehmann@kreis-viersen.de

www.bfarm.de

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Foto: Pixelio / Mario Heinemann

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