Winterdienstkonzept überarbeitet: Haltestellen sowie Straßen an Kitas und Schulen werden künftig geräumt
Stadtrat entscheidet im September
Der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb hat das Magdeburger Winterdienstkonzept überarbeitet. Unter anderem ist geplant, Nebenstraßen an Kindertageseinrichtungen und Schulen in das Hauptstraßennetz des Winterdienstes aufzunehmen und damit bei Schneefall schnellstmöglich zu räumen. Außerdem sollen Anliegerpflichten an MVB-Haltestellen geändert werden. Über die Einführung des neuen Konzeptes entscheidet der Stadtrat voraussichtlich im September.
"Der außergewöhnlich lang anhaltende Winter hat die Personal- und Materialkapazitäten unseres städtischen Winterdienstes an ihre Grenzen geführt", begründet der Beigeordnete über Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung Holger Platz die Überarbeitung des bisherigen Konzeptes. "Vor allem ältere und behinderte Mitmenschen hatten durch Schnee und Eis erhebliche Probleme bei der Fortbewegung. Auch die teilweise nicht ordnungsgemäß ausgeführten Anliegerpflichten auf Gehwegen führten zu Einschränkungen der Lebensqualität in den kalten Monaten."
Der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb hat deshalb das bisherige Winterdienstkonzept umfassend aktualisiert und dem Stadtrat folgende Ergänzungen vorgeschlagen:
- Die Fahrbahnen von Nebenstraßen, in denen sich Kindertageseinrichtungen und Schulen befinden, werden in das Hauptstraßennetz aufgenommen. Sie haben damit Priorität bei der Räumung von Schnee und Eis. Die Winterdienstleistungen sollen von einem privaten Unternehmen ausgeführt werden. Auf den entsprechenden Gehwegen bleibt die Anliegerpflicht für die Räum- und Streubreite von 1,25 Meter bestehen.
- Ab 2011/12 wird der Winterdienst für die Haltestellen von Straßenbahnen und Bussen in die Verantwortung der MVB GmbH übertragen. Damit werden angrenzende Grundstückseigentümer bei der Räum- und Streupflicht erheblich entlastet. Voraussetzung dafür ist, dass die MVB Firmen zur Leistungserbringung findet. Für den finanziellen Ausgleich eines Teils der dadurch entstehenden Kosten muss jedoch mit einer Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren zwischen zwei und zehn Cent pro Frontmeter (je nach Reinigungsklasse) gerechnet werden. Die allgemeine Anliegerpflicht zur Räumung der Gehwege außerhalb der Zugänge zur Haltestelle bzw. zu den Wartehallen bleibt gemäß Straßenreinigungssatzung bestehen.
- Zur behindertengerechten Verbesserung der Überquerung von Straßen an Fußgängerüberwegen und Ampeln wird die Streu- und Räumbreite von 1,50 auf 2,00 Meter erweitert. Bei der Schneeräumung wird darauf geachtet, dass behinderte Bürger die Bedienungstaster an den Ampeln erreichen können.
- In einigen Bereichen des Stadtzentrums wird die Streu- und Räumbreite von Gehwegen von 1,50 Meter auf 3,00 Meter vergrößert. Dazu gehören zum Beispiel der Nordabschnitt des Breiten Weges und der Willi-Brandt-Platz. Die Anliegerpflichten bei Schnee und Eis bleiben davon unberührt.
- Der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb plant, seine Lagerkapazitäten für Streusalz von jetzt 1.800 Tonnen auf 2.300 Tonnen zu erhöhen. Für die Lagerung ist auf dem Betriebshof des SAB in der Rothenseer Straße der Bau von zwei Silos für jeweils 250 Tonnen Salz vorgesehen.
- Die Abstimmung zusätzlicher Maßnahmen bei besonderen Witterungsbedingungen erfolgt künftig in einer Koordinierungsgruppe. Zu deren Aufgaben gehören unter anderem die Entscheidung über den Abtransport von Schnee aus der Innenstadt, die Abstimmung mit der MVB GmbH zum Einsatz von Schneepflügen im Schienensystem der Straßenbahn sowie die Koordinierung und Vergabe zusätzlicher Winterdienstleistungen, z.B. für Nebenstraßen, an private Firmen.
- Bei Ausnahmesituationen stellt der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb kostenlos Container zur Verfügung. "Damit unterstützt der SAB jene Magdeburger, die selbst aktiv werden möchten und in wenig befahrenen Anliegerstraßen die Fahrbahn vom Schnee befreien wollen", betont der Beigeordnete. "Bei Schneehöhen, wie wir sie im vergangenen Winter in Magdeburg hatten, kann die Schneeberäumung nur gemeinsam gemeistert werden. Deshalb sind wir in solchen Fällen auf die Unterstützung der Magdeburgerinnen und Magdeburger angewiesen. Die Entscheidung über die kostenlose Containerbereitstellung wird in der Koordinierungsgruppe getroffen."
Die jährlichen Zusatzkosten der Stadtverwaltung für die neuen Maßnahmen des Winterdienstkonzeptes betragen rund 190.000 Euro. Die bei besonderen Witterungsbedingungen von der Koordinierungsgruppe auszulösenden Maßnahmen können bis ca. 200.000 Euro betragen. Im vergangenen Winter lagen die für die Schneeräumung entstandenen Zusatzkosten bei rund 411.000 Euro.
Das überarbeitete Winterdienstkonzept stand am Dienstag auf der Tagesordnung der Dienstberatung des Oberbürgermeisters. Nach Beratung in den Ausschüssen entscheidet der Stadtrat voraussichtlich im September.
Hintergrundinformationen zur Räum- und Streupflicht in Magdeburg
Bei Schneefall und Eisglätte sind die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke in der Pflicht. Sind Gehwege vor bebauten und unbebauten Grundstücken, müssen diese geräumt und bei Glätte abgestumpft werden, so dass sie sicher begehbar sind. Dabei sollte der Schnee – wenn möglich – nicht auf die Straße, sondern auf das eigene Grundstück geschoben werden.
Die Streu- und Räumpflicht auf Gehwegen besteht in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee muss spätestens bis 7.00 Uhr des Folgetages geräumt werden.
Auf Gehwegen von Straßen, die nicht in städtischer Baulast sind, wie zum Beispiel in Privatstraßen und noch nicht öffentlich gewidmeten Straßen in Erschließungsgebieten, stehen die Eigentümer bzw. Erschließungsträger in der Pflicht.
Wegen nicht ordnungsgemäß ausgeführter Winterdienstleistungen wurden in der Winterperiode 2009/2010 insgesamt 430 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Davon wurden 149 Verfahren durch Zahlung der Geldbußen beendet. Weitere 172 wurden ohne Festsetzung einer Geldbuße eingestellt. In diesen Fällen erhielten die Betroffenen Hinweisschreiben, mit denen auf die Einhaltung der Winterdienstpflichten verwiesen wurde.
80-mal hat der Stadtordnungsdienst Gehwege im Zuge einer Ersatzvornahme abgestumpft, wobei fast die Hälfte der verantwortlichen Grundstückseigentümer nicht erreicht werden konnte (meist unbekannter Aufenthalt oder Wohnsitz im Ausland).
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