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Behindertenbeirat informiert: Parkausweis wird ungültig

31. August 2010

Der Behindertenbeirat des Landkreises Leer weist darauf hin, dass der vor 2001 ausgegebene alte Parkausweis zum Jahresende seine Gültigkeit verliert. Schon jetzt sollten sich Besitzer der alten Fassung um umgehende Ausstellung der Parkberechtigung neuer Fassung bemühen – und nicht bis zum Jahresende warten. Parallel dazu gibt es bereits seit 2001 den EU-einheitlichen (blauen) Parkausweis für schwerbehinderte Menschen.

 

Wer ab 2011 ohne diesen Parkausweis oder mit dem alten, dann ungültigen Parkausweis auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

 

Anspruchsberechtigte, die noch keinen EU-einheitlichen Parkausweis haben, wenden sich bitte an das Straßenverkehrsamt des Landkreises Leer, Telefon 0491/926-1503. Einwohner der Stadt Leer erhalten den Parkausweis beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung.

 

Um Missbrauch vorzubeugen, ist für den EU-einheitlichen Parkausweis ist ein Passfoto erforderlich.

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