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Pressemitteilung vom
09. September 2010
Selbert: „Beschluss des Sozialgerichts Gießen ist richtige Lösung“
Region Kassel.

„Der Beschluss des Sozialgerichts Gießen zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten für Kinder von Beziehern von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ist die Lösung für dieses Problem“, bewertet Susanne Selbert, Vizelandrätin und Sozialdezernentin des Landkreises Kassel den Spruch der Gießener Sozialrichter vom 19. August 2010. Das Sozialgericht Gießen hatte aufgrund eines entsprechenden Antrags festgestellt, dass Schülerbeförderungskosten einen „unabweisbaren, laufenden Mehrbedarf im Sinne des Paragraphen 21 Absatz 6 des Sozialgesetzbuches II“ darstellen.

Selbert: „Damit hat das Sozialgericht klargestellt, wer für die Kostenübernahme für diesen sozial- und bildungspolitisch gewollten Schulbesuch ab der 10. Klasse zuständig ist“. Die Kasseler Vizelandrätin fordert die zuständige Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen auf, „Worten jetzt auch Taten folgen zu lassen und die Bundesagentur für Arbeit anzuweisen, die Kosten für die Schülerbeförderung für Kinder von Hartz IV-Empfängern zu übernehmen“.

Mit dem Beschluss der Gießener Sozialrichter ist auch geklärt, dass das Hessische Schulgesetz nicht die richtige Gesetzesgrundlage für die Kostenübernahme ist. „Das Gericht führt in seiner Begründung aus, dass das Hessische Schulgesetz die Übernahme der Schülerbeförderung für alle Schüler lediglich bis zum Abschluss der 10. Klasse regelt“, so Selbert weiter. Bei den Schülerbeförderungskosten für Kinder erwerbsfähiger Hilfebedürftiger handele es sich um einen laufenden Mehrbedarf, der nicht durch Zuwendungen Dritter oder durch Einsparmöglichkeiten der Hilfeempfänger gedeckt ist.

Selbert: „Genau diesen Fall regelt die seit dem 3. Juni 2010 geltende Vorschrift des Paragraphen 21 Absatz 6 Sozialgesetzbuch II“. Allen Betroffenen stehe damit ein Anspruch auf Übernahme der Kosten zu. „Ich werde mich in der Trägerversammlung der Arbeitsförderung für den Landkreis Kassel dafür einsetzen, dass die AFLK die Kosten übernimmt – ausschlaggebend für die AFLK sind jedoch die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit“, so Selbert weiter. Deshalb sei hier der Bund am Zug.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
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