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„Schwarze“ Hunde in Borken
Hundehalter, die ihre Hunde vorsätzlich oder leichtfertig nicht anmelden, handeln ordnungswidrig!
10. September 2010. Die Stadt Borken weist darauf hin, dass entsprechend der Hundesteuersatzung das Halten von Hunden im Stadtgebiet Borken steuerpflichtig ist. Die Steuer beträgt jährlich 60,00 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird. Bei zwei Hunden sind 72,00 Euro je Hund und bei drei oder mehreren Hunden 84,00 Euro je Hund zu entrichten.
Hundehalter, die ihre Hunde vorsätzlich oder leichtfertig nicht anmelden, handeln ordnungswidrig. Sollte die Stadt Kenntnis von Hundehaltern erlangen, die ihre Hunde nicht angemeldet haben, werden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und Bußgelder verhängt.
Hunde können bei der Fachabteilung Steuern und Abgaben, Tel.: 939-142, angemeldet werden.
Die Hundesteuersatzung der Stadt Borken kann auf www.borken.de unter der Rubrik „Rathaus/Ortsrecht/Steuern und Abgaben“ eingesehen und heruntergeladen werden.
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